Leberwerte und CDT sind bei uns auch ein Dauerthema- das ist aber die Folge eines V.a. C2-Abusus bzw. im Rahmen der Abklärung eines Verdachtes.
Aber nur aufgrund von GGT-Erhöhung ohne sonstige Abklärung eine Einstellung wegen V.a. C2-Abusus zu verweigern (bzw. die Nicht-Eignung festzustellen) ist außerhalb jeglicher Sinnhaftigkeit.
Die Erhöhung gehört abgeklärt. Erster Schritt wäre zeitnah eine Kontrolle. Und wenn sich der Befund bestätigt halt das übliche: Sono, Serologie, weitere Laborwerte incl. CDT.