Ne, bei einmalig so einem Wert würde ich auch erst einmal nachkontrollieren. Und wenn es dann weiter nicht nachvollziehbar auffällig ist, dann weitere Diagnostik.
Wir haben eher die, die schon verbeamtet oder angestellt sind und dann im Dienst irgendwie in Richtung Alkohol auffällig werden. Aber da red ich mir auch den Mund fusselig was die GGT und das CDT angeht.
Ja, Verbeamtung ist ein anderes Problem, da würden wir bei ner 100er GGT auch ne Abklärung fordern. Kommt da z.B. raus, dass alles ausgeschlossen ist und wohl ein Meulgengracht vorliegt (wobei da eher das Bili hoch ist, weniger die GGT), ist es kein genereller Ausschluss.
Die Wahrscheinlichkeit einer AU in den nächsten Monaten darfst bei Angestellten im Rahmen der Einstellungsuntersuchung nur sehr begrenzt untersuchen. Es geht drum, ob der Proband in der Lage ist den arbeitsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Bei einigen Funktionen gibt es eine Eingnungsuntersuchung mit spezifischen Kriterien und nur dann ist auch eine Laborkontrolle erlaubt. Bei unseren Angestellten wird z.B. kein Labor abgenommen, nur Hörtest, Sehtest, Blutdruck, Anamnese und körperliche Untersuchung- ich frotzel immer ein bisschen, dass jemand der meine Aufforderung mir in´s Arztzimmer zu folgen versteht und die Strecke ohne wesentliche Probleme bewältigt eigentlich schon geeignet ist.
Bei Beamten sieht das natürlich anders aus.
Für Kraftfahrer etc. gibt es halt gesonderte Kriterien.
Wäre man böse, könnte man sogar die Leberwertkontrolle bei einem Arzt im Rahmen der Eignungsuntersuchung anzweifeln. Wie gesagt- dann sollte man auch so konsequent sein, das CDT zu bestimmen.