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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #40276
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von Shaman23 Beitrag anzeigen
    Hallo Leute. Nachdem mein Chef meine Stufenlaufzeit verlängert hatte, wie alle Leute hier empfohlen hat, habe ich gekündigt. Ich habe eine neue Stelle gefunden und ich werde den Vertrag nächste Woche bekommen. Jetzt habe ich eine Frage. Personalsachbearbeiterin von neuem Krankenhaus hat gesagt dass sie letzte Verdienstabrechnung zur Einstufung braucht. Wie erfolgt normalerweise Einstufung? Sie wird wahrscheinlich bemerken dass meine Stufenlaufzeitverlängert wurde. Soll ihr sagen dass ich mit meinem Chef gestritten habe?
    Ich habe Fragen!
    Wie kann denn die Stufenlaufzeit verlängert werden? Die sind doch ganz einfach abhängig von der Zeit, die man als ARZT gearbeitet hat. Egal, ob ich nur im OP, in der Endoskopie, auf der Station oder im Dienstzimmer gearbeitet habe. Kann es sein, dass man Dich ein wenig verar$$$t hat? Ich kenne niemanden, der nicht nach der entsprechenden Zeit in die nächste Verdienststufe gewechselt ist. Ich würde dem neuen Arbeitgeber die Zeugnisse der bisherigen AG vorlegen, incl. der Approbation. Wenn der neue AG Dich daraufhin nicht in die richtige Entgeltgruppe eingruppiert, daraufhinweisen und auf richtige Eingruppierung drängen. Wenn die das nicht machen wollen, muss man sich wohl oder übel entscheiden: Job antreten, oder eben nicht, mit Verweis auf falsche Eingruppierung.
    I'm a very stable genius!



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  2. #40277
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    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Ich habe Fragen!
    Wie kann denn die Stufenlaufzeit verlängert werden? Die sind doch ganz einfach abhängig von der Zeit, die man als ARZT gearbeitet hat. Egal, ob ich nur im OP, in der Endoskopie, auf der Station oder im Dienstzimmer gearbeitet habe. Kann es sein, dass man Dich ein wenig verar$$$t hat? Ich kenne niemanden, der nicht nach der entsprechenden Zeit in die nächste Verdienststufe gewechselt ist. Ich würde dem neuen Arbeitgeber die Zeugnisse der bisherigen AG vorlegen, incl. der Approbation. Wenn der neue AG Dich daraufhin nicht in die richtige Entgeltgruppe eingruppiert, daraufhinweisen und auf richtige Eingruppierung drängen. Wenn die das nicht machen wollen, muss man sich wohl oder übel entscheiden: Job antreten, oder eben nicht, mit Verweis auf falsche Eingruppierung.
    in den meisten tarifverträgen gibt es einen passus, in dem leistungsabhängige anpassungen der stufen möglich gemacht werden.
    das betrifft bei überdurchschnittlichen leistungen die möglichkeit die endgeltstufe bis zu 2 stufen höher zu schrauben, in fällen von unterdurchschnittlicher arbeitsleistung jedoch auch stufenaufstiege zu verzögern.
    solche maßnahmen sind gegebenenfalls mit dem betriebsrat abzusprechen.



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  3. #40278
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    … und der Chef des hier Betroffenen war wohl der Meinung, dieser sei unterdurchschnittlich und hat ihm einfach den Stufenaufstieg verwehrt. Ob es mit dem Betriebsrat abgesprochen war, wage ich zu bezweifeln.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  4. #40279
    Administrator Avatar von Brutus
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    Okay, nach oben anpassen kenne ich. Aber noch nie gehört, dass jemand nicht automatisch durchgereicht worden ist...
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  5. #40280
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ich habs auch noch nie erlebt. Aber den Beschreibungen nach war dieser Chef sowieso eher von der malignen Sorte.
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