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Völliger Blödsinn. Aus drei Gründen:
1. Die Regelung gibt es schlichtweg nicht.
2. Derjenige hat den Patienten ja als Ersthelfer versorgt und nicht als RA/NFS. Er wurde ja nicht mit seiner Qualifikation da hin geschickt, sondern er war zufällig da. Anhand des Notrufs wurde das passende Rettungsmittel geschickt und da sitzen die drauf, die den Patienten mutmaßlich versorgen können, ansonsten müssen sie was anderes nachfordern.
3. Es gibt Situationen, wo man regulär Patienten an niedriger qualifiziertes Personal übergibt. Der Notarzt, der den Patienten nicht begleitet, weil keine Indikation. Oder der Hausarzt,der nen KTW oder RTW bestellt. Oder der Krankenhausarzt der einen RTW oder KTW zur Sekundärverlegung bestellt. Bei mehreren Patienten oder MANV.
Ich hab als Ersthelfer einmal eine Patientin ins Krankenhaus begleitet. War für die Besatzung risikoreich, ich wäre wohl auch nicht richtig abgesichert gewesen. Die Wahl war mich die Analgesie machen zu lassen (und damit hatten die dann wohl auch die Begleitung-durch-Arzt-Indikation) und schneller von der Autobahn runter zu sein. Oder ein NEF nachzufordern.
Wir waren uns beide einig und haben es halt so gemacht.
Und ich glaub ich hab 2x analgosedierte Patienten mit Z.n. Schulterlux als Truppenarzt begleitet.
Das letzte Mal ist die Besatzung alleine gefahren, nachdem ich mit deren Fenta den Patienten schmerzfrei bekommen hab.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3