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Wie Firebird schon geschrieben hat solltest Du Dich dringend mit einem Anwalt beraten.
Wenn ich mich recht erinnere, dann ist es gar nicht so einfach, einen befristeten Vertrag nach der Probezeit zu kündigen - eben weil er ja ohnehin schon ein "Verfallsdatum" hat muss es da schon besondere Gründe geben, dass der vorzeitig gekündigt werden kann.
Ein Auflösungsvertrag fixiert ja quasi die einvernehmliche Abweichung vom im Arbeitsvertrag/Tarrifvertrag vorgesehen Kündigungsmodus, aber da Du ja nicht kündigen willst ist die Frage, wieso Du was unterschreiben solltest, was zu Deiner Kündigung beiträgt?
Auswirkung auf die ALG-Bezüge hat nur wenn Du selber kündigst, wenn Dir vom AG gekündigt wird, dann kriegst Du auch ohne Auflösungsvertrag was.