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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #32561
    unsensibel Avatar von Lava
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    Zitat Zitat von Fr.Pelz Beitrag anzeigen
    Ah ok danke, dann bezieht sich A4 nur auf die Hinterkante, hab ich wieder was gelernt.
    In diesem Fall ist es A3.
    Nein, da hast du dann was falsch verstanden. Leider ist da schöne Poster auf der Internetseite der AO Spine grad nicht verfügbar, weil es wohl überarbeitet wird. Aber google mal mal nach AO Spine Klassifikation. Die würde vor ein paar Jahren neu entwickelt auf Basis der alten AO Klassifikation, ist aber deutlich vereinfacht worden und eigentlich richtig schön logisch. (Gibt nicht mehr diese tausend Untertypen A1.2 etc.)

    A0 = nur unwichtiges anhängsel kaputt, z.B. Querfortsatz
    A1 = Nur eine endplatte betroffen, Hinterkante intakt
    A2 = beide Endplatten betroffen, jedoch ohne Hinterkante (Spaltbruch, Pincer Fraktur)
    A3 = eine Endplatte plus Hinterkante (=inkomplette Berstungsfraktur)
    A5 = beide Endplatten plus Hinterkante (kompletter Berstungsbruch oder Spaltbruch mit Hinterkante)

    Dann werden dafür noch Punkte vergeben für die Frakturform (A3 Fraktur gibt 3 Punkte, A4 Fraktur 5 Punkte) und eventuell kommen noch zusätzlich Punkte dafür für neurologische Ausfälle und vorbstehende Erkrankungen wir M. Bechterew. Bis 3 Punkte gilt es stabil und es wird konservativ empfohlen, 4-5 Punkt open for discussion, über 5 Punkte OP Indikation. Eine reine A3 Fraktur ohne neurologische Ausfälle etc. könnte man also auch konservativ behandeln. Man sollte allerdings noch weitere Kriterien beachten, nämlich den Grund- und Deckplattenwinkel (sprich: wie sehr ist der kaputte WK eingedrückt) und wieviel Masse vom Wirbelkörper ist frakturiert. Ich hab dazu mal ne interne FoBi gehalten und auch ein, zwei gute Artikel dazu, falls dich das interessiert.
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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  2. #32562
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
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    Das ist ja kompliziert. Ich hatte das ja schon gegoogelt, aber so nicht gefunden. Ich habe bei uns auch noch nie jemanden von Punkten reden hören.
    Aber es gibt ein Wirbelsäulenboard, vielleicht wird das dort diskutiert.
    Die Impfgegnerin will sich jetzt heute doch operieren lassen. Was sie dazu bewogen hat, das "böse Metall" in ihrem Körper zu akzeptieren, weiß ich nicht. Vielleicht weil sie dann was hat, worunter sie leiden kann.



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  3. #32563
    PalimPalim! Avatar von epeline
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    Zitat Zitat von tragezwerg Beitrag anzeigen
    Wenn sie jetzt noch die Pille nimmt und raucht tickt schon die Emboliezeitbombe...
    Leider gab es genau wegen so einer Konstellation einen tragischen Todesfall in unserer Klinik bei einer jungen Patientin. Leider auch beratungsresistent gewesen



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  4. #32564
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Ich könnte mir vorstellen, daß ein Jurist sowas als sittenwidrig werten würde. Zumal Du auf die Genehmigung von Fortbildungstagen (es gibt ja auch nicht immer alle Kurse zu allen Zeiten) und auf die zur Beantragung der FK notwendigen Untersuchungszahlen wenig Einfluß hast. Von dem Kostenaspekt mal abgesehen. Wenn es ganz dumm läuft, hast Du zum Zeitpunkt X, an dem Du erstmalig Dienste machen sollst, die (Teil-) Fachkunde eben noch nicht vorliegen, und der AG hat sich neben der Kosten dann auch *gnihihi* mal eben der juristischen Verantwortung für die fehlende Fachkunde entledigt. Also ich würde so einen Passus nicht unterschreiben wollen, zumal ich davon ausgehe, daß das in den anderen Abteilungen dieser Uni anders gehandhabt wird...
    Ich gehe davon aus, daß Du nur einen kurzlaufenden Vertrag unterschrieben hast. Ansonsten würde ich die Angelegenheit bis nach der Probezeit aussitzen und das Faß (ggf. mit MB-Hilfe) eben erst dann aufmachen wollen. Vermutlich fällt auch die Dienstfähigkeit mit der Vertragsverlängerung dann zeitlich zusammen, so daß Du, wenn nicht jetzt, dann eben dann den Mund wirst aufmachen müssen, wenn Du nicht über den Tisch gezogen werden willst.
    Vielleicht verstehst Du jetzt ein wenig mein Argumentieren gegen kurz laufende Verträge. Genau diese Spielchen, die ich im PJ in diversen Uni-Abteilungen reichlich miterleben durfte, haben mich doch nachhaltig geprägt.
    NB: soweit ich weiß, ist nirgendwo festgelegt, daß der Strahlenschutzbeauftragte zwingend ein klinisch tätiger Arzt sein muß und somit u.U. überhaupt keiner Fachkunde nach RöV bedürfte (höchstens entsprechender anderer Schulungen).
    Ich möchte das Thema nochmal kurz hoch-holen.

    Mein Vertrag ist für 5 Jahre, was mich sehr gefreut hat. Ich habe mit den üblichen 2-Jahres-Verträgen gerechnet.

    Dienstfähigkeit wird erst nach 12 Monaten erwartet, vermutlich wegen dem was @FirebirdUSA angemerkt hat:

    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    CT lässt sich nicht mit Notfall kombinieren und für Radiologen ist die Notfallfachkunde Unsinn. Du kannst nach 1 Jahr Skelett+Thorax+Abdomen+CT beantragen
    Den ersten Kurs hab ich jetzt gemacht damit Zeiten und Fälle zählen. Bei den anderen frag ich dann bei Zeiten nochmal in der Abteilung direkt nach.

    Andere Frage: Weiß jemand von euch wie das mit der Berufshaftpflicht an den öffentlichen Unikliniken aussieht?

    Zitat Zitat von TV-Ärzte § 3 Abs. 7
    Für die Schadenshaftung der Ärzte finden die Bestimmungen, die für die Beamten des jeweiligen Landes jeweils gelten, entsprechende Anwendung.
    Ist der Absatz im Tarifvertrag ausreichend um den von den Ärztekammern geforderten Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen?

    Sonst finde ich nämlich weder in Arbeits- noch Tarifvertrag was über Berufshaftpflichtversicherung und wenn von mir erwartet würde, dass ich mich für die Arbeit als angestellter Arzt im Krankenhaus auch noch selbst dahingehend versichere wäre meine Schmerzgrenze doch erreicht.



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  5. #32565
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Erstens ist eine Berufshaftpflicht (meist in Kombi mit Privathaftpflicht) für Assistenzärzte nicht teuer und zweitens musst du bei eurer Verwaltung fragen, welche Berufshaftpflicht du über die Klinik hast und mit welchen Deckungssummen.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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