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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Zedd
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    Kann mir jemand sagen, was denn folgender Absatz aus neuer AO den mündlich-praktischen Teil der Prüfung betreffend zu bedeuten hat?

    §24, Abs. 3
    "Die Prüfungskommission soll dem Prüfling vor dem Prüfungstermin praktische Aufgabe stellen und ihm aufgeben, deren Ergebnisse bei der Prüfung mündlich oder mittels Vorlage eines schriftlichen Berichts darzulegen und zu Begründen."
    Heißt das, dass das ganze jetzt mehr so wie das Colloquium im Abi abläuft oder wird dieser Absatz einfach nur ignoriert? Ist das neu oder stand das auch schon in der alten AO?
    Oder wird das ganze von der Prüfungskommission geschickt umschifft, indem sie einem 5 min Zeit geben, ein Präparat anzuschauen und dann darüber abfragen, so wie es in den Prüfungsprotokollen zu lesen ist?

    Vielen Dank schon mal für jede Antwort!



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von PhineasGage
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    Das wird wohl in jeder uni anders gehandhabt.
    Hier in Marburg bekommt man eine halbe Stunde vor der Prüfung zwei Histo-Präparate und bespricht die dann anschließend in der Prüfung.
    Spez. praktische Aufgaben der Physiolog. und BCler konnten anscheinend noch gerade abgewendet werden (wie wärs mit "Prakt. Ergometrie" oder "Extreme Photometering"...)
    Frag am besten mal in deinem Dekanat oder LPA an, die sollten das eigentlich wissen



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