Aber in welcher LAK geht eine solche freiwillige Mitgliedschaft ueberhaupt, wenn man keinen Wohnsitz mehr in D. hat? Also in Berlin ist das wie gesagt nicht moeglich, muss mal wieder in meiner hier in Thueringen anrufen...!
gruss Capucine
Aber in welcher LAK geht eine solche freiwillige Mitgliedschaft ueberhaupt, wenn man keinen Wohnsitz mehr in D. hat? Also in Berlin ist das wie gesagt nicht moeglich, muss mal wieder in meiner hier in Thueringen anrufen...!
gruss Capucine
La pensée a des ailes - nul ne peut arreter son vol.
BaWü z. B.Zitat von capucine
@FataMorgana: Auch das ist völlig egal. Es ist irrelevant, ob mein Wohnsitz in D oder F ist.
Ich war gestern zu einem persönlichen Gespräch mit zwei Mitarbeitern der Bezirks ÄK in Stuttgart, und es gibt definitiv keinen Grund, freiwilliges Mitglied zu sein, sofern ich nicht während meiner Auslandszeit eine Zusatzbezeichnung oder einen FA-Titel erwerben möchte.
Und aufs Ärzteblatt kann ich getrost verzichten!
Der Pessimist sieht nur die dunkle Seite der Wolken und jammert. Der Philosoph sieht beide Seiten und zuckt die Achseln. Der Optimist sieht die Wolken gar nicht - er geht auf ihnen spazieren.
Die Wichtigkeit des Wohnsitzes hast zunächst mal Du selbst ins Feld geführt, wenn ich mal vorsichtig daran erinnern darf.Zitat von DoktorW
Ich hatte lediglich gesagt, dass es empfehlenswert ist, in der Ärztekammer freiwilliges Mitglied zu bleiben. Ausschlaggebend war dabei, dass mir ein Arzt bekannt ist, der sich schwarzärgert, dass er vor seiner beruflichen Veränderung in die Schweiz nicht freiwilliges Mitglied geworden ist. Danach war er draußen (übrigens aus der LÄK Baden-Württemberg), kam nicht wieder rein und konnte keinen deutschen Facharzt erwerben. Es bliebt ihm also nichts anderes übrig, als die sauteure und weniger anerkannte FMH-Prüfung in Innerer Medizin abzulegen. Zu allem Unglück ist er dann im ersten Anlauf durch die (im übrigen sehr schwíerige) Multiple-Choice-Prüfung gefallen (die es in D nicht gibt). Dazu ist noch zu bemerken, dass sein Wohnsitz dabei die ganze Zeit über in D lag, die Ärztekammer ihn jedoch wegen Beschäftigung in der Schweiz nicht als Pflichtmitglied aufnehmen wollte. Und für die freiwillige Mitgliedschaft war es zu spät, die hätte er gleich mit dem Arbeitsplatzwechsel ins Ausland beantragen müssen.
@ fatamorgana:
ich habe dies auch schon von mehreren ärzten gehört.
man kann zu diesem problem auch sehr gut in den auslandsforen vom "deutschen ärzteblatt" berichte lesen. (ich glaube, u.a. bei großbritannien).
fraggle