Bei uns im Institut war mal ein allzeit fröhlicher junger Mann in der Chemikalienausgabestelle beschäftigt. Aber nur so lang, bis er mit einer gefälschten Unterschrift bei Merck einige Substanzen für den Eigenbedarf bestellen wollte
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
ey, das heißt "dem ihm sein Bruder" zumindest im Pott
Bei uns im Institut war mal ein allzeit fröhlicher junger Mann in der Chemikalienausgabestelle beschäftigt. Aber nur so lang, bis er mit einer gefälschten Unterschrift bei Merck einige Substanzen für den Eigenbedarf bestellen wollte
Habe mal ne Frage!
Habe vor 3 Tagen das 3. gemacht und habe mich gefragt, ob ich mir selbst diese Privatrezepte ausstellen darf (keine Sorge - es geht hier nciht um Btm oder Benzos, sondern um verschreibungspflichtige Dermatika ). Ich bin noch kein Mitglied irgendeiner ÄK und habe auch keine Approbation, weil ich im Ausland arbeiten (aber in DE wohnen) werde und man die Approbation nur für ärztliche Tätigkeiten in DE braucht.
Wie ist es nun - kann ich auch ohne Approbation Privatrezepte für mich selbst ausstellen?
Muss ich dafür Mitglied der ÄK sein?
Kann man bei der ÄK Mitglied werden, wenn man keine Approbation besitzt?
MUSS man sich bei der für den Wohnsitz zuständigen ÄK anmelden, auch wenn man keine Approbation besitzt?
Danke im voraus!
Geändert von midnight44 (28.05.2007 um 12:32 Uhr)
Naja,
wenn Du an einem KH arbeitest, kannst Du Dir ja ein Privatrezept nehmen, den Stempel draufmachen und eintragen was Du brauchst. Das kannst Du ja immer machen.
Allerdings einfach in die Apotheke gehen und Medis kaufen geht nur nach Erhalt der Approbation und des Arztausweises den Du über die ÄK erhälst.
Noch einfacher ist es sich die Medis einfach im KH zu nehmen wenn man sie braucht
"Ich bin nicht intelligent, sondern fleißig"
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Die Approbation (und nicht das bestandene 3. Stex) ist nunmal die Vorraussetzung, um in D ärztlich tätig zu werden. Daher darfst du ohne Approbationsurkunde keine Rezepte ausstellen. Was spricht denn dagegen, die deutsche Appro zu beantragen (außer den 150-200EUR)? Vielleicht willst du später doch wieder in D arbeiten?