Darf man offiziell im PJ auch noch gar nicht, soweit ich weiss. Nur als approbierter Arzt darf man EKs anhängen. Hab leider momentan keine Quelle dazu parat, aber vielleicht stands in den "Richtlinien zur Gewinnung von Blut & Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten" der Bundesärztekammer.....Zitat von GOMER
Auf unseren alten Laborzetteln musste auch bei AiPlern (als es sie noch gab) noch der zuständige betreuende Assistenzarzt gegenzeichnen, sowohl bei der Konservenanforderung, als auch beim Ablesen der Kreuzproben.
Grüssle,
Patella