Schön zu hören, daß es hier und da doch klappt. Macht ein wenig Hoffnung, auch wenn ich mich zunehmend richtung Forschung/Industrie orientiere.
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Diesmal war eine enorme Aktion des CAs nicht nötigt, im Vergleich zu was mein Mann zurzeit durchmacht für seine neue Stelle in Westfalen-Lippe.Zitat von Die Niere
Schön zu hören, daß es hier und da doch klappt. Macht ein wenig Hoffnung, auch wenn ich mich zunehmend richtung Forschung/Industrie orientiere.
(Die Niere kann mich ja verfluchen aber ich möchte das mal loswerden
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Dieser Teil des Beitrags wurde verschoben
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-er ist nun an einer anderen stelle anzutreffen
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Ich bin nicht mehr Staatenlos
hab gestern so 'n weinrotes ding mit güldner beschriftung bekommen
im konsulat dacht ich,ich wär für 45 min in Rußland gewesen...bürokraten
Geändert von KriZzyWantzToBeAdoc (22.07.2006 um 18:15 Uhr)
noch´ ne Frage:
Angenohmenn Russische Regierung stellt mir eine Bescheinigung aus, daß Sie mich als Fachärztinn brauchen und daß ich ein Stipendium bekomme...Ist damit die Sache erledigt? Bekomme ich Approbation? Kann ich dann ein Jahr "ehrenamtlich"(ohne Bezahlung) arbeiten und danach eine bezahlte Stelle finden?Oder muß ich immer nachweisen,daß ich ein Stipendium bekomme?Geben Sie dann in Ausländeramt bescheid, dass ich eine Stipendiantin bin?Ich hab eine Aufenthalterlaubniss und Arbeitserlaubnis und in 2 jahre bekomme eine Niederlassungserlaubniss und hab eigentlich nicht vor nach Russland zurück gehen...Und meine Tochter ist deutsche...Können das die Appobeamten rausfinden?
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@ Gestern,
viele meine Landsleute die kein DE-Medizinabschluss haben, machen ihre FA-weiterbildung als "Stipendiat", d.h. die haben eine Bescheinigung von unserem Heimatland (so endlich wie was Du unten schon beschrieben hast) und sie arbeiten ohne Bezahlung (sie mussen nachweisen können, dass sie genug Geld für den Lebensunterhalt in DE haben, z.B. Bankkontoauszug oder Sponsorletter einreichen).
Mit dieser Bescheinigung, könnten sie einfacher ein BE bekommen. Aber nicht viel einfacher, denn der CA muss in einigen Fällen doch noch mit den Beamten reden.
Einige von diese Stipendiaten haben Glück und bekommen ihre Bereitschaftsdienste bezahlt, oder nach mehrere Weiterbildungsjahren sogar voll bezahlt -> dies muss/kann nur der CA entscheiden. Dann laut ein DE-Gesetzt (weiss nicht welcher Paragraf), solche Stipendiaten können max. 7 Jahren in DE ihre FA-Weiterbildung machen.
Für non-EU Stipendiaten oder "Assis", sind die Berufserlaubnis, Aufenthaltsbewilligung und Arbeitsgenehmigung ("3 Dokumente") sehr begrenzt, d.h. gültig nur für Krankenhaus X, Stelle Y, und meistens mussen sie diese 3 Dokumente jährlich verlängern.
Ich denke, wenn Du diese Bescheinigung von Russland bekommen kannst, plus Du schon ein unbefristete Aufenthalterlaubnis und unbegrenzte Arbeitsgenehmigung in DE hast, werden die Ausländerbehörde und Arbeitsamt Dir kein grosses Problem geben.
Gruss,
Grey
Zitat von gestern
Geändert von grey_md (17.07.2006 um 13:40 Uhr)