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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    ... in Bayern und anderen Bundesländern ist es jetzt soweit. bis zum 1. März 07 müssen wir 300 euro bezahlen (später 500, jetzt genauer gesagt 385€).
    Was mich interessiert, wie ist es bei Bafögempfänger und dem Antrag auf Befreiung? Ich dachte, alle, die Bafög erhalten, können sich befreien, aber hier steht folgendes:


    Befreiungsgründe
    Auf Antrag können befreit werden

    10. Studierende, für die die Erhebung eines Studienbeitrags auf Grund besonderer
    Umstände des Einzelfalls auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit,
    ein Studienbeitragsdarlehen zu erhalten, eine unzumutbare Härte darstellt.
    Wichtiger Hinweis:
    Finanzielle oder wirtschaftliche Gründe sind grundsätzlich nicht geeignet, eine unzumutbare
    Härte zu begründen, da grundsätzlich ein Studienbeitragsdarlehen beantragt
    werden kann. Als Ausnahme hiervon kommen nur Studierende in Betracht,
    die nicht darlehensberechtigt (z.B. wegen ihres Alters) sind und im beantragten
    Semester Wohngeld beziehen.


    Na super, auch wenn ich Bafög erhalte, bezieh ich trotzdem kein Wohngeld. Und wenn man´s so will, bin ich durchaus darlehensfähig, d.h. die minieinnahme, die ich vom Staat per Bafög erhalte, wird wieder kassiert in form von studiengebühren? versteh ich das richtig? ticken die noch ganz?
    Ein totaler wahnsinn!!!

    Wenn jemand mehr weiß, bitte ich um aufklärung.



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  2. #2
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    Oder zählen sie auch das Bafög als ein Studiendarlehen? Da die hälfte vom Staat geschenkt wird und die andere Hälfte als Darlehen?
    Ich versteh es nicht...



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  3. #3
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    Morgen!


    1.
    Also, du kannst bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ein Darlehn von 100 bis 600€ pro Monat aufnehem. Dies erhälst du blanko, ohne Sicherheiten etc. Einzige Bedingung: Dein Studium muss Förderfähig sein. Bei Medizin /Zahnmedizin der Fall.
    Ergo kannst du dort einen Kredit in Anspruch nehmen der dir den Lebensunterhalt sichert. Die Auszahlungsrate kann jeweils zu Semesterbegin angepasst werden.

    2.
    Du kannst Bafög beantragen, der Kredit unter 1. stellt kein Einkommen da, da du es ja eh zurückzahlen musst.

    3. In NRW z.B. kannst du für Studiengebuhren zusätzlich noch mal ein Darlehn erhalten über die NRW-Bank um die Studiengebühren von 500€ zu bezahlen wenn sie denn anfallen. Andrer Bundesländer bieten ähnliches an.

    Macht in der Summe ein denke ich gut bezahltes Studentenleben auf Pump.
    Mann sollte nur wirklich überlegen wie viel man braucht, da mann 1 voll mit Zinsen, 2 zur Hälte und 3 mit zinsen nach dem Studium zurück zahlen muss.

    Gruß jump



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  4. #4
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    Danke jump für die informative Antwort. Das weiß ich leider schon alles.
    Meine Hauptfrage bezieht sich aber auf die BEFREITUNG von den Studiengebühren. Familien mit 3 oder mehr kindern können sich z.b. davon befreien oder behinderte und wie ist es mit Bafögempfänger?
    Können sie sich nicht befreien?

    Der große Schmarrn ist ja, dass ich sowieso die Hälfte vom Bafög zurückzahlen muss, wenn ich jetzt noch Kredit oder Darlehen aufnehme, juhuu dann bin ich ja schön verschuldet, bis ich irgendwann mal Geld verdiene. So kann das doch nicht laufen!!!
    Also, können sich Bafög-Empfänger befreien oder nicht?



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  5. #5
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    Bin voller Bafögbezieher, und bekomme Vollwaisenrente und bin z.B.nicht befreit!
    Befreiung gibt es nur in besonderen Härtefällen wie z.B. eine Behinderung oder pflegebedürftiger Angehörige.

    Das mit dem Verschuldet sein ist vom Staat so gewollt. Einerseits können sie sagen, jeder kann studieren und andererseits kosten sparen. Aber wenn wir mal ehrlich sind ist Deutschland doch eher Human mit Gebühren. Schau dich mal im Ausland um.
    Und die Rückzahlungsregelung ist auch relativ freundlich. 25 Jahre hast du z.b. ja bei der KfW zeit plus zwei Jahre Karrenz. In Zukunft werden Eltern wohl ihren Kindern ein Ausbildungskonto einrichten, aber z.Z. trifft die Übergangsphase leider uns. Was willst du machen.



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