Falsch.Zitat von bine-heike
Das gilt nur wenn man sich totgeprüft hat und damit keinen Prüfungsanspruch mehr hat. Wenn man sich selber ext muss man sich halt wenn man weiterstudieren will, wieder an einer Uni bewerben.
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... da is wohl jmd schwanger?
Falsch.Zitat von bine-heike
Das gilt nur wenn man sich totgeprüft hat und damit keinen Prüfungsanspruch mehr hat. Wenn man sich selber ext muss man sich halt wenn man weiterstudieren will, wieder an einer Uni bewerben.
In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*
Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
- Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!
alles klar...
danke
Wenn du ganz auf Nummer sicher gehen willst, lieber nochmal das Landesprüfungsland deines Bundeslandes anrufen und die ausquetschen
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das landesprüfungsland??
Blue skies.............