Nun gut, das Beispiel war gerade nicht so dolle. Rechtsmediziner können sich nicht niederlassen und Herzchirurgen operieren wahrscheinlich eher in einem Krankenhaus.Zitat von test
Aber es ist ja so:
- als angestellter KH-Arzt kann man theoretisch nicht auf mehreren Stationen angestellt sein, beispielsweise halbtags Gyn, halbtags Innere, also bringt einem der doppelte FA insofern nichts
- und sobald man niedergelassen ist, erlaubt die KV einem nicht, weiteres Geld auf einem anderen Gebiet zu verdienen
Ich habe nicht viel Ahnung von dem Thema, wie gesagt, alles nur vom Hörensagen. Deswegen sag ich jetzt auch nix mehr dazu, so.