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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    *hat sich verabschiedet* Avatar von hennessy
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    wie schon gesagt: Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung, sondern es wird länderintern geregelt.

    gruß hennessy



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  2. #7
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    Na gut. Aber wie wird es beispielsweise in deinem Bundesland geregelt?

    Gruß



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  3. #8
    *hat sich verabschiedet* Avatar von hennessy
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    in Bayern gibt es bestimmte Puffer-Tage, die von der KZVB festgelegt werden. An diesen Tagen gilt nicht der zwischen KZVB und kranken Kassen ausgehandelte Punktwert, sondern der sog. Verrechnungspunktwert. Je mehr man an diesen Tagen arbeitet, umso weniger reicht das Geld und umso weniger bekommt der einzelne ZA. Also ein floatender Punktwert, den man erst nach Monaten gesagt bekommt, wenn die Leistungen längst erbracht worden sind. Apropos Leistungen. Im Sprachgebrauch der kranken Kassen gibt es keine Ärzte oder Zahnärzte mehr, sondern nur noch Leistungserbringer. Auch die Patienten haben einen neuen Namen bekommen: Leistungsempfänger.
    Im Sozialgesetzbuch steht wörtlich: Zitat-Anfang: "Die Leistung muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten." Zitat-Ende

    Das ist Kassenmedizin im Jahre 2007.

    gruß hennessy



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  4. #9
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    klingt sehr willkürlich! Und das System gilt für alle ZA, KFO und MKG Praxen? Unabhängig von der Scheinzahl der jeweilgen Praxis und vom jeweiligen Standort?
    Das hiesse ja man könnte machen was man wolle, beeinflussen kann man als ZA sein Budget eh nicht, da durch diese Methode es praktisch keine Möglichkeit gibt vernünftig zu planen.

    Gruß



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  5. #10
    *hat sich verabschiedet* Avatar von hennessy
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    korrrekt. Thats life. Je mehr Du arbeitest, umso weniger bekommst Du dafür. Warum wandern denn immer mehr Zahnärzte aus, bevorzugt nach Skandinavien??
    Weil sie dort auch für ihre Arbeit entsprechend entlohnt werden und nicht als Millionen schäffelnde Betrüger gelten wie in Deutschland.

    gruß hennessy



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