Das Fahren unter Drogeneinfluss ist nach § 24a StVG eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Von daher wird sie nicht im Führungszeugnis erwähnt werden
Das Fahren unter Drogeneinfluss ist nach § 24a StVG eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Von daher wird sie nicht im Führungszeugnis erwähnt werden
dann kommen ins führungszeugnis nur straftaten ?
ich habe also eine reine weste ?
Ins Führungszeugnis kommen nur Straftaten, siehe hier .
ja, aber das besitzen ist eine straftat, oder? hast du was dabei gehabt?
ich habe ja keine ahnung
please check out: http://youtube.com/watch?v=GukXRwEl5Vg
@Feuerblick: Zum Einschreiben braucht man das nicht, also ich habe keins gebraucht und auch sonst von niemandem in meinem Bekanntenkreis... und für nen KPP nen Führungszeugnis beibringen, sowas gibt's?
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