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Zitat von
Coxy-Baby
Seit wann braucht man eine "frische" Abschrift einer Geburtsurkunde??? und wo steht das??
In den Antragsformularen steht zwar nicht, dass sie aktuell sein muss, aber als ich persönlich im LPA war zwecks Anrechnung von Studienleistungen, wollten sie meine ältere Abschrift nicht annehmen. Für die Meldung zum Physikum habe ich mir dann automatisch wieder eine aktuelle besorgt. Sollte das etwa nur eine Schikane meines LPAs gewesen sein?
Zitat von
KriZzy
ich meine wie sieht denn das dann international aus...?also klar brauch ich sie noch lange nicht, aber mir liegt hier meine geburtsurkunde (eines nicht mehr existenten staates
) im original +Überstezung/beglaubigt vor...
Fremdsprachliche Dokumente müssen grundsätzlich im Original (oder amtlich beglaubigter Kopie) UND mit beglaubigter Übersetzung eines in Deutschland amtlich vereidigten Dolmetschers eingereicht werden.