teaser bild
Seite 3 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 15 von 19
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    11.08.2007
    Ort
    Silicon Junction
    Beiträge
    9.602

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Genau, einfach hin zum Amt, welches das Original ausgestellt hat und dann gibts gegen Bares eine neue Geburtsurkunde.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #12
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
    Mitglied seit
    31.01.2006
    Beiträge
    2.798
    Eine Abschrift aus dem Geburtenregister darf nur das zuständige Standesamt anfertigen, das die Abschrift gleich amtlich beglaubigt. Kopien von älteren Abschriften dürfte auch nur das Standesamt beglaubigen, was aber unsinnig wäre, weil ohnehin eine aktuelle (<= 6 Monate) Abschrift verlangt wird.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #13
    Morbus Bachelorette of Ed Avatar von KriZzy
    Mitglied seit
    03.07.2006
    Ort
    Oldenburg, LA Bachelor
    Semester:
    oy weyh!
    Beiträge
    1.351
    huch...die aprobationsurkunde stellt doch das LPA aus, oder?
    wollen den alle LPAs einen AKTUELLEn Auszug aus dem Geburtenregister ?

    ich meine wie sieht denn das dann international aus...?also klar brauch ich sie noch lange nicht, aber mir liegt hier meine geburtsurkunde (eines nicht mehr existenten staates) im original +Überstezung/beglaubigt vor...zu dem ist noch anzumerken, dass die geburtsurkunde ca ein jahr jünger als ich ist, weil sich zwischenzeitlich die staatsangehörigkeitsunabhängige nationalität meines vaters geändert hatte...

    nicht denken ich wär hysterisch -ich bin eher einfach neugierig, wieso es aktuelle unterlagen aus dem heimatort sein müssen...bzw bin ich über diese thread antworten gestolpert
    oder gilt das nur wenn man sich nicht im besitz des originals befindet?
    Geändert von KriZzy (14.04.2009 um 14:15 Uhr)
    I was a strange child now I am a childy stranger!

    visonär-illusionärer Traum=
    2030 Gründung der Gesellschaft für deutsch-osteuropäische Zusammenarbeit in Fragen des Gesundheitssystems und der Medizin



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #14
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    11.08.2007
    Ort
    Silicon Junction
    Beiträge
    9.602
    Zitat Zitat von SuperSonic Beitrag anzeigen
    Eine Abschrift aus dem Geburtenregister darf nur das zuständige Standesamt anfertigen, das die Abschrift gleich amtlich beglaubigt. Kopien von älteren Abschriften dürfte auch nur das Standesamt beglaubigen, was aber unsinnig wäre, weil ohnehin eine aktuelle (<= 6 Monate) Abschrift verlangt wird.
    Seit wann braucht man eine "frische" Abschrift einer Geburtsurkunde??? und wo steht das??



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #15
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
    Mitglied seit
    31.01.2006
    Beiträge
    2.798

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Zitat Zitat von Coxy-Baby Beitrag anzeigen
    Seit wann braucht man eine "frische" Abschrift einer Geburtsurkunde??? und wo steht das??
    In den Antragsformularen steht zwar nicht, dass sie aktuell sein muss, aber als ich persönlich im LPA war zwecks Anrechnung von Studienleistungen, wollten sie meine ältere Abschrift nicht annehmen. Für die Meldung zum Physikum habe ich mir dann automatisch wieder eine aktuelle besorgt. Sollte das etwa nur eine Schikane meines LPAs gewesen sein?

    Zitat Zitat von KriZzy Beitrag anzeigen
    ich meine wie sieht denn das dann international aus...?also klar brauch ich sie noch lange nicht, aber mir liegt hier meine geburtsurkunde (eines nicht mehr existenten staates) im original +Überstezung/beglaubigt vor...
    Fremdsprachliche Dokumente müssen grundsätzlich im Original (oder amtlich beglaubigter Kopie) UND mit beglaubigter Übersetzung eines in Deutschland amtlich vereidigten Dolmetschers eingereicht werden.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 3 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook