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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo Ihr,
    könnt Ihr mir vielleicht mit folgendem Problem helfen:

    Ich habe eine relativ aufwendige experimentelle Doktorarbeit gemacht und auch soweit zu Papier gebracht. Diese befindet sich aktuell in der Korrekturphase, ist allerdings bislang NICHT beim Promotionsbüro angemeldet.

    Aufgrund mangelhaftester Betreuung möchte ich besagte Doktorarbeit dennoch nicht zu Ende führen.

    Mittlerweile habe ich im Rahmen meiner Berufstätigkeit das Angebot erhalten, eine komplett neue Doktorarbeit in einem gänzlich anderen Themenbereich zu beginnen.

    Seht Ihr bei diesem Unterfangen Probleme? Gibt es irgendwelche (auch rechtlichen) Dinge, die man in dieser Situation berücksichtigen muss? Welche sonstigen Konsequenzen habe ich bei Abbruch meiner ersten Arbeit zu erwarten?

    Für Eure Hilfe wäre ich Euch mehr als dankbar!
    Locus coeruleus



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  2. #2
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    Also rein rechtlich dürfte es da keine Probleme geben, schließlich besteht ja in dem Sinne kein Vertrag zwischen dir und deinem Doktorvater (oder hast du die Arbeit nach deinem Studium begonnen und eine bezahlte Stelle gehabt?). Mir wäre es jedenfalls neu...
    Die andere Frage ist, ob du deine Doktorarbeit wirklich noch abbrechen möchtest, nachdem du sie bereits geschrieben und wohl so gut wie fertig hast. Da muss das andere Angebot ja schon sehr reizvoll sein
    In welchem Semester bist du denn?



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  3. #3
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    Hallo Locus,
    mir geht es genau so wie Dir. Hatte die 1.Diss auch schon auf Papier, aber die Korrekturen waren der Horror. Will nicht näher drauf eingehen. Jedenfalls hab ich dann auch mit dem arbeiten angefangen und dort eine neue Arbeit angenommen. Um ganz ehrlich zu sein, ich hab mich bei meinem Dr.Vater nicht mal abgemeldet. Bin damals umgezogen und war dann verschwunden...na ja, nicht die feine Art.
    Meine 2.Diss steht jetzt kurz vor dem Ende. auch ich mache mir oft Gedanken, ob das Probleme geben könnte, denn auf dem Anmeldungszettel muss man unterschreiben, dass man an keiner anderen Uni eine Dissertation angenommen hat. Und das stimmt ja für mich so nicht. Aber ich habe bei meinem 1.Dr.Vater ja auch nichts unterschrieben oder so....



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  4. #4
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    Auszug aus unserer Promotionsordnung:
    Die Zulassung zum Promotionsverfahren setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber nicht an einer anderen deutschen Hochschule ein Promotionsverfahren für den angestrebten Doktorgrad endgültig nicht bestanden hat
    Demnach wäre es also erst dann nicht möglich, wenn das Promotionsverfahren bereits in Gang gebracht worden wäre bzw. ohne Erfolg abgeschlossen worden wäre



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  5. #5
    stud.med -> stud.jur.
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    Mal eine Frage: Ist die Benotung einer Doktorarbeit eigentlich wichtig oder geht es letzendlich nur darum ob man einen "Dr." mit sich führt oder nicht ?!
    Also welche Auswirkungen hat die Note der Doktorarbeit ?

    Gruß

    Manchmal ist der Weg, den man über Umwege erreicht, nicht unbedingt der Schlechtere.



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