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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #56
    *hat sich verabschiedet* Avatar von hennessy
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    27.02.2007
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    5.925
    wie schon gesagt:
    als niederlassungswilliger Jungkollege bist Du mehr oder weniger auf Hilfe von "Spezialisten" angewiesen, i.e. Banken, Dentaldepots, Finanzierungsgesellschaften etc.
    Die führen dann auch eine mehr oder weniger gute Analyse durch und es kommt ein Kreditvolumen heraus, das es zu finanzieren gilt. Leider klappt das nicht immer so gut, die vorausberechneten Umsätze/Gewinne lassen sich durch so viele Inponderabilien beeinflussen, dass es manchmal zur Kaffeesatzleserei wird.
    Der Gelackmeierte ist dann aber nicht die Bank oder die schicken Gesellschaften, sondern in erster Linie der Kollege. Der hat nun u.U. ein lebenslanges Problem.
    Eine gesunde Portion guten Menschenverstandes hat schon so manches hochdotierte Computerprogramm oder geschniegelte krawattentragende Finanzdienstler ersetzt.
    Ein Freund ist jemand, der Dich durchschaut
    und trotzdem nicht enttäuscht ist



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  2. #57
    Registrierter Benutzer
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    169
    "umsatz von gewinn zu unterscheiden mag vielleicht den hier postenden vorlesungsbankdrückern schwerfallen, doch bestimmt nicht den niederlassungswilligen resp. niedergelassenen zahnärzten. was für ein blödsinn!"
    In der Theorie ist der Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn evident. Da jedoch bei selbständigen Zahnärzten häufig private Überentnahmen erfolgen, wird der tatsächliche Gewinn meist zu niedrig eingeschätzt. Folglich sind die Steuernachforderungen überraschend hoch, falls dann noch private Fehlinvestionen (geschlossene Schiffs- oder Immobilienfonds) dazukommen, ist die Insolvenz da. Habe gerade einen solchen Fall in der Nachbarschaft miterlebt: Alleine die Laborschulden belaufen sich auf 120.000 Euros (selbstverständlich bei etlichen verschiedenen Laboren). Die Kollegin ist mittlerweile unbekannt verzogen...



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  3. #58
    *hat sich verabschiedet* Avatar von hennessy
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    Zitat Zitat von Präpmaus
    In der Theorie ist der Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn evident. Da jedoch bei selbständigen Zahnärzten häufig private Überentnahmen erfolgen, wird der tatsächliche Gewinn meist zu niedrig eingeschätzt. Folglich sind die Steuernachforderungen überraschend hoch, falls dann noch private Fehlinvestionen (geschlossene Schiffs- oder Immobilienfonds) dazukommen, ist die Insolvenz da. Habe gerade einen solchen Fall in der Nachbarschaft miterlebt: Alleine die Laborschulden belaufen sich auf 120.000 Euros (selbstverständlich bei etlichen verschiedenen Laboren). Die Kollegin ist mittlerweile unbekannt verzogen...
    Privatentnahmen tauchen in der BWA nicht auf und sind deshalb steuerlich nicht relevant.
    Dein Beispiel trifft, denke ich, auf die Mehrheit der Zahnärzte nicht mehr zu.
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  4. #59
    Großmaul Avatar von Plotin
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    Zitat Zitat von hennessy
    Der Gelackmeierte ist dann aber nicht die Bank oder die schicken Gesellschaften, sondern in erster Linie der Kollege. Der hat nun u.U. ein lebenslanges Problem.
    Wenn der Kollege Insolvenz anmeldet, hat auch die Bank ein Problem. Die sieht dann nämlich kein Geld mehr von dem Kollegen. Insofern sind Kredite nicht nur für den Kreditnehmer riskant. (Link)



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  5. #60
    *hat sich verabschiedet* Avatar von hennessy
    Mitglied seit
    27.02.2007
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    Zitat Zitat von Plotin
    Wenn der Kollege Insolvenz anmeldet, hat auch die Bank ein Problem. Die sieht dann nämlich kein Geld mehr von dem Kollegen. Insofern sind Kredite nicht nur für den Kreditnehmer riskant. (Link)
    es muss ja nicht gleich Insolvenz sein. Meistens ist es ja eine gehörige Überschuldung, die oftmals das gesamte Berufsleben andauert. Und wenn man sich die derzeitigen Preise ansieht, die bei einem Praxisverkauf erzielt werden können, kann einem Angst und Bange werden.
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