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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    Platin Mitglied
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    873
    Ich habs inzwischen gelesen. Unglaublich. Vor solchen Ärzten hab ich Angst.

    Aus Angstvor solchen Ärzten hab ich eine sehr detaillierte, selbst formulierte und notariell beglaubigte Patientenverfügung.
    Aber noch viel wichtiger als die Patientenverfügung ist das Erteilen einer notariell beglaubigten Vorsorgevollmacht an jemand, der Deinen Willen gegenüber den Ärzten auch durchsetzen wird.
    Geändert von actin (09.02.2008 um 12:56 Uhr)



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  2. #27
    PJler-Ausbeuterin Avatar von alley_cat75
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    Zitat Zitat von Dr. Pschy
    Was machst, wenn dich der Patient aufgrund Zwangsbehandlung trotz Patientenverfuegung verklagt?
    Andere Geschichte von der ITS: da gab mir eine OÄ die Order, eine 93jährige Dame zu intubieren wg. Ateminsuffizienz (ebenfalls mit Patientenverfügung). Ich habe mich geweigert (die Patientin ist friedlich eingeschlafen). Ethische Gradwanderung, um mich mal selbst zu zitieren.

    Dieses schwierige Thema virtuell/online zu diskutieren, ohne großartig selbst Erfahrungen damit gemacht zu haben, halte ich für eine heikle Angelegenheit. In meinem 1. Beispiel stand die Ehefrau weinend und hysterisch mit im Zimmer, als der Patient fast erstickte. Diesen Hustenanfall hatte er nicht aufgrund seines Tumors, sondern weil er z. Zt. wg. einer Retentionspneumonie bei uns liegt. Er kam zu Fuß und geistig völlig adäquat über die Notaufnahme zu uns. Sein Tumorleiden war in dieser Situation sekundär. Ich sitze als Vertreterin der Assisten in unserer Ethikkommission und habe einen Arbeitskreis für Palliativmedizin mit aufgebaut. Es gibt bei Sterbenden keinen allgemeingültigen Plan, nachdem man Handeln kann oder nicht - Patientenverfügung hin oder her. Im Übrigen solltet Ihr Euch mal ausführlich die juristischen Rahmenbedingungen von Patientenverfügungen erklären lassen. Die sind nämlich auch mit notarieller Absegnung nicht immer bindend. Daher befürchte ich keine Konsequenzen, schon gar nicht, wenn der Patient zufrieden ist.
    ICD-10: F18.2 Abhängigkeit von Flugzeugkleber.



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  3. #28
    Registrierter Benutzer
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    151
    Zitat Zitat von milz
    Was haltet ihr davon klinisch bekannte Patienten wiederzubeleben, die zwar noch nicht präfinal (im Sterben begriffen) waren und deren mutmaßlicher Wille nicht bekannt ist, bei denen aufgrund der Gesamtkonstellation (hohes Alter, fortgeschrittenes Tumorleiden, Ko- und Multimorbidität etc) jedoch ziemlich klar ist, dass man ihnen damit wahrscheinlich keinen Gefallen tut? Umgekehrt können einem die Angehörigen wegen "unterlassener Hilfeleistung" ans Leder, wenn man in dieser Situation der Natur ihren Lauf lässt. Ich glaube die Gesetzeslage lässt einem keine Wahl und man ist gezwungen, auch inhumane Wege zu beschreiten, die nicht im Interesse des Patienten sind. Wie geht ihr mit diesem Dilemma um?
    Ich frag mal provokant: Sie kennen nicht einmal den *mutmasslichen* Willen des Patienten, wissen aber was "im Interesse" des Patienten ist, weil sie die Deutungshoheit darüber zu haben glauben was "inhumane Wege" sind?
    Woher wissen Sie - ganz genau - was für den Patienten inhuman ist?
    Es ist Ihnen lediglich "ziemlich klar" dass man dem Patienten "wahrscheinlich" keinen Gefallen tut.

    Da ich es unfair finde mit verdeckten Karten zu argumentieren sag ich Ihnen auch meine Überzeugung in solch einer Situation (und vergleichbaren): Sie wissen nichts. Ich weiss auch nichts. Keiner weiss etwas. Aber wir alle *glauben* etwas. Und im Zweifelsfalle glauben wir genau das, was wir für uns selbst als "das Richtige" empfänden. Und je mehr wir die Hosen vor den - von uns als inhuman vermuteten oder geglaubten - Konsequenzen voll haben, desto "sicherer" sind wir uns, dass diese Konsequenzen auch für den Patienten "inhuman" wären.
    Ohne jemals zu wissen was "das Richtige" für den Patienten eigentlich ist. Und nur damit das klar ist: Unser Fach"wissen" - auch um die Konsequenzen der Rea - ist dabei kein Wissen, was bei dieser Entscheidung in *solch* einem Falle - wo Sie nichts wissen - auch nur im geringsten dabei weiterhilft.
    Der einzige, der es *vielleicht* wüsste, ist der Patient, nur den können Sie nicht fragen.

    Und so ziehen wir in solchen Situationen mal die Arschkarte und mal nicht und die Entscheidung bei Pat A zu reanimieren war genau richtig und bei B erfahren wir es nie, weil er nie wieder ganz wach wurde und nach ein paar Strunden, Tagen I-Station oder Monaten verstarb ohne jemals ein Wort gesagt zu haben.

    Am besten man gewöhnt sich ganz schnell daran.

    Der einzige, der was weiss, ist der der gerade stirbt - und dies keinesfalls immer, bzw nicht mehr für uns erreichbar.

    grüsse, Avalanche
    Alien Encounter Advice # 19 If it has feet bigger than your house, hiding in the attic is a bad idea.



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  4. #29
    PJler-Ausbeuterin Avatar von alley_cat75
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    Berlin
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    3. WBJ
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    APPLAUS! APPLAUS! APPLAUS!

    Dieser Beitrag ist für mich ethisch wertvoll. Danke!

    ICD-10: F18.2 Abhängigkeit von Flugzeugkleber.



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  5. #30
    Bayer auf Abwegen
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    Assistenzarzt
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    2.892
    Mangelnde Erfahrung sortiere ich als Killerargument ein. Ich seh nicht ein, warum ich eine Thematik in diesem Forum nicht diskutieren dürfte, weil mir die jahrelange klinische Erfahrung mit diesem Sachverhalt fehlt. Dazu fällt mir noch ein, dass ich präklinisch schon des öfteren vor solchen Situation stand und auch schon 4 Wochen auf einer onkologischen Palliativ hinter mir hab. Grün bin ich also sicher nicht.

    Zu deinem ersten Absatz: Wenn du die Entscheidung zwischen Patientenwunsch und rechtswidriger Anordnung deiner OÄ als ethisches Dilemma einstufst, ok. Für mich ist die Sache aber in so einem Fall klar, kein Vorgesetzter der Welt kann mir was auftragen, was gegen das Gesetz verstoesst.

    Die juristischen Rahmenbedingungen sind mir übrigens durchaus bekannt, Dinge wie "Geschaeftsfuehrung ohne Auftrag" usw. sind sicher nicht neu fuer mich.

    Also Schluss mit ausreden wie mangelnde Erfahrung und mangelndes Rechtsverstaendnis der Diskussionspartner und bitte eine Antwort auf meine Frage, was du tust, wenn dich so ein Patient verklagt...



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