Ich glaube, dass du das richtig siehst. Frage doch mal beim Personal- oder Betriebsrat nach. Die haben die Erfahrung mit eurer Personalabteilung schon gemacht und kennen sich ganz gut im Arbeitsrecht aus.
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Einer meiner Kollegen schmeißt jetzt nach 6 Wochen das Handtuch und kündigt. Ich denke zwar auch immer wieder daran, zu kündigen, aber noch ist es nicht soweit, denn ich hatte mir ja vorgenommen, fürs Ego zumindest die Probezeit zu überstehen.
Im Moment interessiert mich die Kündigungsfrist deswegen etwas genauer, weil meine Urlaubsgenehmigung davon abhängig gemacht wird, ob/wann mein Kollege geht/frühestens gehen darf (ist halt ein echter Saftladen, in dem ich da untergekommen bin).
Im Vertrag steht, daß die KüFrist in der Probezeit "2 Wochen zum Monatsende" beträgt. Für mich war die Auslegung des Satzes eindeutig, aber mein Kollege sieht es anders. Klärende Telefonate in der Verwaltung blieben bisher unbeantwortet. Die Leutchen dort scheinen nie ans Telefon zu gehen
Wie legt Ihr den oben zitierten Satz aus?
Meiner Meinung nach ist es so (der Einfachkeit halber gehe ich jetzt mal nur von Monaten mit 30 Tagen aus):
Man muß immer bis zum Ende eines Monats, sprich: bis zum 30sten arbeiten. Wenn ich also beispielsweise am 15ten April die Kündigung abgebe, muß ich noch bis zum 30sten April arbeiten. Gebe ich die Kündigung aber erst am 20sten April ab, sind es bis zum Monatesende ja keine 2 Woche mehr --- also muß ich bis Ende Mai arbeiten.
Richtig? Falsch?
Ich glaube, dass du das richtig siehst. Frage doch mal beim Personal- oder Betriebsrat nach. Die haben die Erfahrung mit eurer Personalabteilung schon gemacht und kennen sich ganz gut im Arbeitsrecht aus.
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Immer alles schriftlich klären, glaub mir, in Sachen Arbeitsrecht gilt die Regel:Zitat von Relaxometrie
Wer schreibt, der bleibt. Spreche da leider aus Erfahrung.