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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    im Diskussionsfieber Avatar von Michi5880
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    Hi zusammen,

    wollte mal fragen, ob es es seine Richtigkeit hat, dass man an die Landes- und die Bezirksärztekammer Beiträge abdrücken muss.

    Es sind nämlich von beiden Beitragsbescheide in meinem Briefkasten gelandet...

    P.S.: Arbeite in Rheinland-Pfalz.

    Gruß
    Michi
    "Only steel can heal...!"


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  2. #2
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    Da die Bezirksärztekammern lediglich lokale Niederlassungen der Landesärztekammern sind, können die keine Beiträge für sich einfordern. Daher zahlst Du nur einen Beitrag, und zwar an die Landesärztekammer.



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  3. #3
    im Diskussionsfieber Avatar von Michi5880
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    Hmmm sehr komisch...

    die Bezirksärztekammer fordert in ihrem Schreiben 107 €, die Landesärztekammer dann noch mal 60 €. Die Mitgliedsnummer ist bei beiden gleich.

    Hat jemand Quellen zum Nachlesen?

    @ John Siver
    In welchem Bundesland arbeitest du denn?
    "Only steel can heal...!"


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  4. #4
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    Ich bin in Hessen.



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  5. #5
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    Hallo,
    in Bayern wird man auch doppelt abkassiert. Einmal von der Landesärztekammer, und zusätzlich noch vom ärztlichen Kreis- bzw Bezirksverband. Wofür die das geld benutzen konnte mir allerdings noch keiner sagen.



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