Da die Bezirksärztekammern lediglich lokale Niederlassungen der Landesärztekammern sind, können die keine Beiträge für sich einfordern. Daher zahlst Du nur einen Beitrag, und zwar an die Landesärztekammer.
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Hi zusammen,
wollte mal fragen, ob es es seine Richtigkeit hat, dass man an die Landes- und die Bezirksärztekammer Beiträge abdrücken muss.
Es sind nämlich von beiden Beitragsbescheide in meinem Briefkasten gelandet...
P.S.: Arbeite in Rheinland-Pfalz.
Gruß
Michi
Da die Bezirksärztekammern lediglich lokale Niederlassungen der Landesärztekammern sind, können die keine Beiträge für sich einfordern. Daher zahlst Du nur einen Beitrag, und zwar an die Landesärztekammer.
Hmmm sehr komisch...
die Bezirksärztekammer fordert in ihrem Schreiben 107 €, die Landesärztekammer dann noch mal 60 €. Die Mitgliedsnummer ist bei beiden gleich.
Hat jemand Quellen zum Nachlesen?
@ John Siver
In welchem Bundesland arbeitest du denn?
Ich bin in Hessen.
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Hallo,
in Bayern wird man auch doppelt abkassiert. Einmal von der Landesärztekammer, und zusätzlich noch vom ärztlichen Kreis- bzw Bezirksverband. Wofür die das geld benutzen konnte mir allerdings noch keiner sagen.