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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #17891
    Diamanten Mitglied
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    Sind jetzt rein theoretische Überlegungen; aber wenn ich doch weder gleichzeitig an zwei Stellen arbeite, noch Geld verdiene, wo liegt das problem? Die KV schafft das Problem überhaupt erst, indem sie nicht anders als quartalsweise denken kann.
    Es gibt ja durchaus Ärzte die zwei Arbeitsstätten gleichzeitig haben...



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  2. #17892
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    Wirst Du in der Praxis angestellt sein oder einen Kassensitz (anteilig) übernehmen?
    Eine Freundin hat in der Klinik noch Elternzeit und fängt jetzt angestellt in einer Praxis mit Genehmigung der Klinik an. Das geht. Ginge es, die Elternzeit zu verlängern? Oder geht es auch so mit Genehmigung?

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



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  3. #17893
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von McBeal Beitrag anzeigen
    Wirst Du in der Praxis angestellt sein oder einen Kassensitz (anteilig) übernehmen?
    Eine Freundin hat in der Klinik noch Elternzeit und fängt jetzt angestellt in einer Praxis mit Genehmigung der Klinik an. Das geht. Ginge es, die Elternzeit zu verlängern? Oder geht es auch so mit Genehmigung?

    LG
    Ally
    Doch genau so wäre das. Dass ich in der Praxis eingestellt würde, während ich noch in Elternzeit bin, und anschließend halt im Urlaub. So richtig anfangen zu arbeiten würde ich eh erst wenn der Urlaub rum ist, und danach wäre das Arbeitsverhältnis zur Klinik eh gelöst.
    Geht nur drum dass man für meine Anmeldung bei der KV oder welchen papierkram auch immer einen ab 01.07. datierten Arbeitsvertrag braucht.



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  4. #17894
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    Und das geht nicht? Meine Kollegin wird noch problemlos 1,5 Jahre in Elternzeit arbeiten, bisher hat sie da noch nichts Negatives gehört. Musste die Klinik nur genehmigen.

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



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  5. #17895
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Stimmt, was Ally sagt. Mit Genehmigung des ersten AG kann man während der Elternzeit einen anderen AG haben und damit zwei Verträge gleichzeitig. Ich verstehe nur nicht, was dagegen spricht, zum 30.6. bei der Klinik zu kündigen?



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