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Mich würde halt mal interessieren, ob man nach dem still-bv noch die 12 Monate elterngeld bekäme oder ob das dann verrechnet wird. Bei meiner Chefin kann ich nicht nachfragen und die elterngeldstelle hab ich noch nicht erreicht. Deswegen habe ich hier nachgefragt, aber scheinbar ist das ganze echt selten vorkommend
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Diamanten Mitglied
Also meiner Meinung nach würde das ja nur gelten, wenn du eigentlich arbeiten würdest. Wenn du Elternzeit hast, dann nicht
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Demnach müsste ja praktisch jede Schwangere, die BV hatte, auch BV nach der Geburt kriegen, wenn sie glaubhaft machen würde, dass sie unbedingt nach dem postpartalen Mutterschutz wieder Vollzeit arbeiten möchte (und dies mit dem stillen vereinbaren könnte), aber aufgrund des Infektionsrisikos nicht soll.
Ich höre davon zum ersten Mal - könnte mir vorstellen dass es Schwierigkeiten gibt, das EG später beziehen zu wollen, das geht nur wenn nach der Geburt effektiv gearbeitet wird, Urlaub gilt da nicht, glaub Krankmeldung auch nicht - wie es mit BV aussieht weiß ich nicht. Ansonsten werden diese Zeiten angerechnet. Mit etwas Glück könntest du aber ein Jahr reguläres Gehalt statt EG rausschlagen - naja und zur alten Chefin willst du eh nicht zurück...
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Es gibt tatsächlich ein BV nach der Geburt,das ist aber relativ unbekannt.Doch Urlaub geht,das zählt als Einkommen. Ich hatte zwischen dem dem 2 und 5Elterngeldmonat meinen Resturlaub. genommen.Da musste ich die Gehaltsnachweise bringen.Ich habe das Elterngeld dann bis zum 14 LM bezogen.
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Hab nachgeschaut: Elterngeld gibt es generell nur bis max. 14. LM. Das mit dem BV würde also bedeuten, dass du kein Elterngeld mehr kriegen würdest.
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