Oh, Überstunden habe ich keine. Die werden bei uns tatsächlich stets im Folgemonat in Freizeit ausgeglichen .
gut, man kann also Urlaub nach dem Mutterschutz nehmen, aber Elterngeld geht trotzdem nur bis zum 14. Lebensmonat, wenn ich das richtig verstanden habe. (Wenn man Basiselterngeld ohne plus oder Partnerbonus nimmt)
"tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami
Also ich kenn das so, dass man den ausstehenden Urlaub NACH der Elternzeit nehmen kann. Aber zwischen Mutterschutz und Elternzeit darf nix kommen... Kann das aber nicht gesetzlich belegen grade...
So wie du hat auch die Verwaltung argumentiert.Nein,ich habe bei der Elterngeldstelle und KK nachgefragt.Bei mir lief nämlich auch der Vetrag aus,da hätte eh alles ausbezahlt werden müssen.Da sich Arbeitgeber teilweise querstellen,gab mir die Elterngeldstelle diesen Tipp.Und die Ausbezahlung wäre mit dem EG verrechnet wurden.Weil man nicht weiß,wann ausgezahlt wird und entsprechend diesen EG Monat nicht ausklammern konnte.
Macht auch keinen Sinn, zwischen MuSchu und EZ Urlaub zu nehmen, da das Elterngeld eben nur bis zum 14. LM gezahlt wird. Dann lieber direkt in die EZ und Urlaub danach nehmen. Und da dein AG nach deinen Erzählungen ja etwas komisch zu sein scheint, bzw "unerfahren" was die Regelungen angeht, würde ich das mit der Verwaltung nicht "klären", sondern vorher selbst exakt informiert sein. Das ist ja kein Wunschkonzert seitens des AG, sondern da gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die der AG umsetzen muss. Das kann man natürlich diplomatisch machen, aber pass auf, dass du dich da nicht über den Tisch ziehen lässt.