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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #19646
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
    Mitglied seit
    08.08.2013
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    Zitat Zitat von Lava Beitrag anzeigen
    Warm oder kalt?

    Das mit dem Urlaubsanspruch kläre ich mal mit der Personalverwaltung. Wäre ja fast am besten, wenn ich den nach dem Mutterschutz und noch vor der Elternzeit nehmen könnte. Länger Kin betreuen und mehr Geld kriegen

    Meine Haftpflicht weiß, dass ich FA bin. Gutachten und Konsile mache ich, aber sonst hab ich ja weiterhin keine leitende Position und bin kein Notarzt. Wahrscheinlich ist es deswegen nicht so viel teurer geworden

    Kalt.



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  2. #19647
    unsensibel Avatar von Lava
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    schon wieder woanders
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    FA
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    Oh, Überstunden habe ich keine. Die werden bei uns tatsächlich stets im Folgemonat in Freizeit ausgeglichen .
    gut, man kann also Urlaub nach dem Mutterschutz nehmen, aber Elterngeld geht trotzdem nur bis zum 14. Lebensmonat, wenn ich das richtig verstanden habe. (Wenn man Basiselterngeld ohne plus oder Partnerbonus nimmt)
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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  3. #19648
    Neonaten-Schaukeldienst Avatar von aschenputtel1977
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    war Gryps
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    vorbei
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    Also ich kenn das so, dass man den ausstehenden Urlaub NACH der Elternzeit nehmen kann. Aber zwischen Mutterschutz und Elternzeit darf nix kommen... Kann das aber nicht gesetzlich belegen grade...



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  4. #19649
    zurück in der Berufswelt
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    Zitat Zitat von aschenputtel1977 Beitrag anzeigen
    Also ich kenn das so, dass man den ausstehenden Urlaub NACH der Elternzeit nehmen kann. Aber zwischen Mutterschutz und Elternzeit darf nix kommen... Kann das aber nicht gesetzlich belegen grade...
    So wie du hat auch die Verwaltung argumentiert.Nein,ich habe bei der Elterngeldstelle und KK nachgefragt.Bei mir lief nämlich auch der Vetrag aus,da hätte eh alles ausbezahlt werden müssen.Da sich Arbeitgeber teilweise querstellen,gab mir die Elterngeldstelle diesen Tipp.Und die Ausbezahlung wäre mit dem EG verrechnet wurden.Weil man nicht weiß,wann ausgezahlt wird und entsprechend diesen EG Monat nicht ausklammern konnte.



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  5. #19650
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    04.04.2002
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    Macht auch keinen Sinn, zwischen MuSchu und EZ Urlaub zu nehmen, da das Elterngeld eben nur bis zum 14. LM gezahlt wird. Dann lieber direkt in die EZ und Urlaub danach nehmen. Und da dein AG nach deinen Erzählungen ja etwas komisch zu sein scheint, bzw "unerfahren" was die Regelungen angeht, würde ich das mit der Verwaltung nicht "klären", sondern vorher selbst exakt informiert sein. Das ist ja kein Wunschkonzert seitens des AG, sondern da gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die der AG umsetzen muss. Das kann man natürlich diplomatisch machen, aber pass auf, dass du dich da nicht über den Tisch ziehen lässt.



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