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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #25246
    gamo lefuzi nibe
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    Herzlichen Glückwunsch, Pelzi!

    Sagt mal, muss man den Antrag auf Elternzeit 7 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes oder 7 Wochen vor Ablauf des Mutterschutzes (also 1 Woche nach Geburt) stellen? Ich blick da irgendwie nicht durch...



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  2. #25247
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    Als Frau Letzteres, ich habe immer quasi direkt nach Geburt mit Kopie der Geburtsurkunde beantragt.

    LG
    Ally
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  3. #25248
    Diamanten Mitglied
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    Bis zum 7.tag nach der Geburt muss der wisch beim Arbeitgeber sein. Vorher kannst du ihn gar nicht abgeben, weil du das konkrete Geburtsdatum brauchst.



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  4. #25249
    gamo lefuzi nibe
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    Danke euch! Ist ja blöd, dass man da nur eine Woche Zeit für hat...



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  5. #25250
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    Zitat Zitat von Salzi19 Beitrag anzeigen
    Bis zum 7.tag nach der Geburt muss der wisch beim Arbeitgeber sein. Vorher kannst du ihn gar nicht abgeben, weil du das konkrete Geburtsdatum brauchst.
    Das stimmt so nicht, Du kannst auch vorher schon z.B. „Für die ersten zwöl Lebensmonate“ einreichen und die Urkunde nachreichen. Ist bei Männern ja auch so, wenn sie ab Geburt Elternzeit wollen. Die müssen bis spätestens 33+0 einreichen und schreiben dann eben zB „für den ersten und fünften Lebensmonat, der errechnete Geburtstermin ist der...“.

    LG
    Ally
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