Ich muss den vielen Einzel- und mehrfach Eltern hier mal eine steuerrechtliche frage stellen.
Mann und Frau arbeiten Vollzeit. Sie mit Steuerklasse III weil wesentlich höheres Einkommen und er dementsprechend mit Steuerklasse V. Sie wird schwanger und möchte 1 Jahr Elternzeit nehmen. Als Hauptverdienerin kommt damit „nur“ 1800€ Elterngeld von ihr rein. Damit Mann nun eventuell ein bisschen ausgleichen kann, könnte man doch vor der Geburt die Steuerklassen wechseln (Sie dann V und er III), einmal im Jahr darf man es ja. Auf die Berechnung des Elterngeldes hätte es ja keinen Einflüsse, denn sowohl mit Klasse III als auch V bleibt das Elterngeld bei 1800€.
Ist das vernünftig? Man könnte es nach Elternzeit ja ohne Probleme wieder zurück ändern.