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Thema: Rentenbeitrag

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo!!

    Ich habe da mal eine Frage...
    Wie es ausschaut, werde ich trotz erfolgreich abgeschlossenem Medizinstudium nicht als Ärztin arbeiten... Werde ich trotzdem meine Rente über das ärztl. Versorgungswerk beziehen?? Oder dann doch gesetzlich??? .....???

    Weiß jm. Bescheid???

    LG



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  2. #2
    endlich fertig! Avatar von lala
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    Naja, Rente kriegst du daher wo du eingezahlt hast.....wenn Du nie in die Ärzteversorgung eingezahlt hast (weil du nie ärztlich tätig warst) kriegst du da natürlich auch keine Rente

    Und wg Anrechnung anderer Tätigkeiten/Ausbildungszeiten wird die Rentenversicherung zuständig sein...



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  3. #3
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    Die frage ist ja kann man sich trotzdem befreien lassen `?



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  4. #4
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    Hi,

    Ich habe im ärztl. Versorgunszentrum angerufen.
    Also, sobald man irgendwo eingestellt wird und im Vertrag deutlich wird dass man diesen Job nur bekommen hat, weil man das Medizinstudium gemacht hat, dann kann man sich von der gesetzl. befreien lassen und zahlt nur in das ärztl. Versorgungswerk.
    Sobald man aber was ganz Medizin-Fremdes macht, dann läßt man sich von dem ärzt. Versorgungswerk befreien uind zahlt nur in die gesetzl.

    LG



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