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Hi,
Ich habe im ärztl. Versorgunszentrum angerufen.
Also, sobald man irgendwo eingestellt wird und im Vertrag deutlich wird dass man diesen Job nur bekommen hat, weil man das Medizinstudium gemacht hat, dann kann man sich von der gesetzl. befreien lassen und zahlt nur in das ärztl. Versorgungswerk.
Sobald man aber was ganz Medizin-Fremdes macht, dann läßt man sich von dem ärzt. Versorgungswerk befreien uind zahlt nur in die gesetzl.
LG