Ja, dass man den Beruf mit allen Rechten und Pflichten erst nach bestandenem Examen ausführen kann ist mir klar, ich mach ja auch eine Ausbildung.
Was ich meine: Die Uni Ulm vergibt Bonuspunkte auf verschiedene praktische Tätigkeiten, maximal jedoch 0,3 das sind genau so viele wie man durch eine abgeschlossene Berufsausbildung bekommt. Wie kann man 0,2 Bonuspunkte auf eine Berufstätigkeit bekommen, wenn die Berufstätigkeit erst nach der Ausbildung beginnt? Demnach müsste jemand, der eine Ausbildung und 2- jährige Berufstätigkeit vorweisen kann 0,5 bekommen. Geht aber nicht!
Versteht ihr was ich meine, oder hab ich einen Denkfehler drin, dann helft mir auf die Sprünge....