beim Nephrologen stimme ich Dir zu - das ist relativ klar...
außer sowas wie "Fähigkeit, den Patienten in seinem psychosozialen Umfeld zu erkennen" =D
aber beim Internisten...
so formulierunghen wie "Als medizinische Poliklinik oder Arztpraxis gelten alle gemäss Ziffer 5.2 anerkannten ambu-lanten Weiterbildungsstätten. Gleichgestellt sind alle Arztpraxen, welche in der Allgemeinme-dizin oder in einem der Inneren Medizin nahe stehenden Fachgebiet anerkannt sind (Liste gemäss Ziffer 2.1.2 ohne Intensivmedizin und Pathologie)" - bürokratisch korrekt - aber furchtbar zu lesen ^^