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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #36
    the day after
    Mitglied seit
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    Zitat Zitat von Hoppla-Daisy
    @solara: Wieso nur hab ich das Gefühl, es könnte mir genauso ergehen
    Du hörst dich auch exakt wie sie an - ihr Wahlfach übrigens:
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    Uro (was sonst?)



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  2. #37
    Jodelschnepfe Avatar von Hoppla-Daisy
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    Ok.... ich denke, dann werden sich jetzt einige Leute in meinem Umfeld Sorgen machen

    (verloren an die Uros..... welch eine Schande )
    Es ist einfacher, ein Loch zu graben, als einen Turm zu bauen

    Auch weiterhin gilt: "Krisen müssen draußen bleiben!"



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  3. #38
    Registrierter Benutzer
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    64
    Zitat Zitat von Pampelmuse
    Soweit ich das beim Überfliegen gesehen habe, gibt´s hier auch Leute, die schon vor dem Physikum famuliert haben.

    Wie kam das denn bei den Ärzten an, die Euch betreut haben? Wurdet Ihr wie "richtige" Kliniker behandelt?
    Das ist überhaupt nicht erlaubt, denn in der Approbationsordnung heisst es:

    § 7 Famulatur
    (1) Die Famulatur hat den Zweck, die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung vertraut zu machen.
    (2) Die Famulatur wird abgeleistet

    1.
    für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird, oder einer geeigneten ärztlichen Praxis,
    2.
    für die Dauer von zwei Monaten in einem Krankenhaus und
    3.
    für die Dauer eines Monats wahlweise in einer der in Nummer 1 oder Nummer 2 genannten Einrichtungen.

    (3) Eine im Ausland in einer Einrichtung der ambulanten ärztlichen Krankenversorgung oder in einem Krankenhaus abgeleistete Famulatur kann angerechnet werden.
    (4) 1Die viermonatige Famulatur (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4) ist nach bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bis zum Beginn des Praktischen Jahres während der unterrichtsfreien Zeiten abzuleisten. 2Sie ist bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung in den Fällen des Absatzes 2 durch Bescheinigungen nach dem Muster der Anlage 6 zu dieser Verordnung nachzuweisen.
    Geht also überhaupt nur, wenn einem die Bescheinigung entsprechend nachdatiert wird.



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  4. #39
    Bildspezialistin
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    304
    Zitat Zitat von cmm
    Geht also überhaupt nur, wenn einem die Bescheinigung entsprechend nachdatiert wird.
    Wer will denn gleich sowas! Wenn jemand interessiert ist, darf er doch sicher schon vorher famulieren. Muss man sich ja nicht anrechnen lassen...



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  5. #40
    Gold Mitglied Avatar von tinach
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    PJ
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    geht..es nannte sich halt nich "famulatur", sondern "praktikum mit famulaturcharakter"..auch wenn ich es mir nich anrechnen/nachdatieren lassen habe, hat es großen spaß gemacht..hab viel gelernt und wurde genau wie eine richtige famulantin behandelt u durfte die selben sachen machen wie sie und jetzt freu ich mich schon auf die nächste famu im februar..
    ...und die hoffnung stirbt zuletzt...



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