Die meisten BU-Versicherungen greifen ab 50% Berufsunfähigkeit, nicht erst ab 100%. Auch ein wesentliches Kriterium in der Versicherungsauswahl. Und man muss nicht zwangsläufig eine spezielle Tätigkeit versichern, jedenfalls nicht mit finanziellen Mehraufwand. Wenn nämlich die abstrakte Verweisung vertraglich ausgeschlossen ist, ist laut BGH-Urteil in der Tat die "zuletzt ausgeübte Tätigkeit in ihrer jeweiligen Ausgestaltung" versichert. Wenn man also als Chirurg tätig war, muss man auch ohne spezielle "Tätigkeitsklausel" keine Verweisung auf eine Verweisung als Sachbearbeiter einer Krankenversicherung hinnehmen. Wichtiger ist eher, dass die Bedingungen für eine Verweisung vertraglich möglichst klar sind; bei meiner BU ist es u.a., dass eine Gehaltseinbuße über 20% nicht zumutbar ist.
@fiffili: Auch ich hab eine BU abgeschlossen, mit sehr niedriger Rente. Einfach deswegen, weil sich die Beiträge nach Alter bei Eintritt berechnen und möglichen Vorerkrankungen = je später Du anfängst, desto teurer wirds im Endeffekt.