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Dermatologist is Greek for "fake doctor"! - Perry Cox, MD
Ja genau, in dem "wo kein Kläger" - Prinzip meinte ich das!
Weiss eigentlich jemand, wo man vorbedruckte Rezeptblöcke bestellen kann? Und wie viel die kosten?
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
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Grundsätzlich hat die Person auch keine Anspruch auf Erstattung ihrer Kosten seitens der Privatenkrankenkasse. Diese muss nur Privatrezepte von niedergelassenen Ärzten erstatten.
Wer sich die rechtlichen Grundlagen genau anschauen will, kann sich dieses PDF der Landesärtzekammer B-W durchlesen (http://www.aerztekammer-bw.de/20/mer...ivatrezept.pdf). Von der Haftungsfrage (ich hafte für Schäden die auf Grund meiner Verschreibung entstehen!), über die Abrechnungsfrage, uvm. wird da alles erklärt.
Wegen der Rechnungsstellung: Dazu ist man auf Grund der Berufsordnung verpflichtet. Wenn man es nicht tut, kann ein Kollege einen Anzeigen (Wettbewerbsverzerrung) und das kann soviel ich weiß einfach nur teuer werden. Insofern passiert einem wahrscheinlich nur etwas, wenn man im großen Stil entsprechende Rezepte ausfüllt oder ein niedergelassener Kollege sich arg auf den Schlips getreten fühlt. Habe bisher aber nur Medikamente für Familienangehörige besorgt, hab mir dabei auch handschriftliches Rezept abstempeln lassen (war aber pers. mit Arztausweis dabei) und dieses wurde von der PKV akzeptiert (sie hat aber angemerkt, dass sie dazu nicht verpflichtet ist und es aus Kulanz tut).
Ein Stempel muss auf kein Rezept, Unterschrift ist ausreichend.