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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    ich brauche mal dringend eure Meinungen - es geht in diesem Fall zum Glück nicht um mich, aber um einen guten Freund :

    Eine Patientin hat sich in einer Chirurgischen Abteilung 2006 vorgestellt wegen abd. Schmerzen, konsiliarsich wurde von der Inneren Abteilung eine Gastro durchgeführt, makroskopisch V.a. Magen - TU, die Patientin wurde (weil ja immer schnell entlassen) am nächsten Tag von den Chirurgen entlassen, im Arztbrief ein Verweis, das PE's entnommen wurden sowie eine Empfehlung für eine Kontrollgastro in 6 Wochen, die Patientin wurde vom Chirurgischen Stationsarzt über den makr. Befund aufgeklärt (nicht dokumentiert!). Nun folgendes: die Patientin stellt sich 12 Monate später wegen starker abd. Schmerzen erneut vor -> jetzt met. Magen - CA, woran die Patientin auch 2007 gestorben ist -> die Patientin war garnicht zum Hausarzt gegangen (der hat also den Arztbrief nicht erhalten), dementsprechend wurde auch keine Kontrollgastro durchgeführt. Und nun zur Histologie: die wurde vom pathologischen Institut fälschlicherweise an die Internisten gesendet, dort hat eine Internistische Kollegin den Befund abgezeichnet und in eine falsche Interne ambulante Akte abgeheftet -> der Chirurgische Stationsarzt hat die Histo also nie gesehen....und jetzt kommt es: der Chirurg hat jetzt plötzlich aus heiterem Himmel vom Amtsgericht einen Strafbefehl im Briefkasten wegen fahrlässiger Tötung, ohne überhaupt in der Sache von Staatsanwaltschaft / Klinik / Anwälten der Klinik angehört / befragt worden zu sein (Gutachten auch schon gelaufen).

    Was sagt Ihr denn dazu ? Liegt denn die "Schuld" alleine beim Chirurgen ? Hier sind doch aber in meinen Augen mehrere Sachen falschgelaufen:
    1. Der Chirurg (Stationsarzt) hätte hinter dem Histobefund hinterhertelefonieren müssen (denke ich jedenfalls), aber in meinen Augen
    2. gibt es doch OÄ / CÄ die einen Fall abschliessen und unterschreiben, das ist doch im Grunde eine hinter dem AA bestehende Kontrollinstanz die bei einem fehlenden Histobefund nachfragen müsste,
    3. Die Histo wurde an die falsche Abteilung geschickt und dort auch noch ohne die Histo an die richtige Abteilung weiterzuleiten von einem AA der Inneren unterschrieben und in eine falsche Akte eingeheftet,
    4. Der Beschuldigte wurde weder von der Rechtsabteilung des Hauses noch von irgendjemand anderem informiert / befragt und hat einfach einen Strafbefehl im Briefkasten (und noch nichtmal als Einschreiben -> wenn der Chirurg jetzt 3 Wochen im Urlaub gewesen wäre wäre die 2wöchige Einspruchfrist verstrichen und das Urteil rechtsräftig)... .

    Also nochmal: was meint Ihr zu diesem Fall ? Ist denn der Stationsarzt wirklich der Alleinverantwortliche in dieser Sache ? In meinen Augen sind da viel mehr Leute betroffen... !?

    (P.S. Ein unabhängiger Medizinrechtler wurde jetzt eingeschaltet)



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  2. #2
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    wenn der Chirurg jetzt 3 Wochen im Urlaub gewesen wäre wäre die 2wöchige Einspruchfrist verstrichen und das Urteil rechtsräftig)... .
    Nö. Wenn er nachweisbar nicht zu Hause war, wird die Frist entsprechend verlängert.


    Was alles Andere anbetrifft, ist ein anonymes Internetforum sicherlich der richtige Weg um das Problem zu lösen. Hier sind alle parallel Juristen und Medizinier und haben jede Menge Einblicke in die Akte, die Materie und vorallem auch in die Akten der Staatsanwaltschaft, so dass wir alle hier sicherlich ein umfassendes, korrektes und weiterführendes Statement abgeben können, dass allen Beteiligten weiterhelfen wird....


    Ganz ehrlich:
    Du bist mit deiner Frage hier leider falsch...

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


    What have you done today to earn your place in this crowded world?



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Hier soll doch auch keiner das abgeben von dem Du da quatscht, aber ich denke Du bist auch Arzt, oder nicht ? -> Ich wollte nur eine MEINUNG dazu hören ob man als Stationsarzt (ich bin jedenfalls einer) für sowas alleine haftbar gemacht werden kann ... ich habe kein abschließendes Urteil von Dir oder jemand anderem verlangt...aber vielen Dank für Deine Antwort



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Ich denke die Internisten sind Trantüten, wenn sie einen lebensbedrohlichen Histo-Befund nicht dem richtigen Patienten zuordnen. Sowas muss doch immer an den Patienten weitergeleitet werden, und das sollte jeder dem dieser Zettel in die Hand fällt wissen.
    Zweitens ist die Patientin wohl auch von etwas simpler Natur, so einfach gar nicht wissen zu wollen was da los ist, und nie nachzufragen und nicht wieder zum Hausarzt zu gehen.

    Aber was zählt da meine Meinung?



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  5. #5
    "Ich hab Makulaaaaaa"
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    Zitat Zitat von Espressa Beitrag anzeigen
    ... so einfach gar nicht wissen zu wollen was da los ist, und nie nachzufragen und nicht wieder zum Hausarzt zu gehen...
    die meisten arztbriefe, die nur an patienten gehen, könnte man auch gleich in die "rundablage" werfen, anstatt sie dem patienten mitzugeben. ein großteil verbleibt ewig im ungeöffneten kuvert, geschweigedenn jemals die augen eines hausarztes zu sehen. oder irgendeine der darin geschriebenen anweisungen zu befolgen. die meisten patienten sind leider so, that's life...



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