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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
    Mitglied seit
    11.09.2004
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    war tief im Westö-hö-hön
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    Fertig!!!
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    Zitat Zitat von Muriel Beitrag anzeigen
    Bei uns wird jeder Brief auch an den HA (bzw. bei uns ja an den "Haus"augenarzt) geschickt, so dass zumindest dieser dann mal was gelesen haben sollte.
    Bei uns auch. Und ich hätte mir nie träumen lassen, dass es Abteilungen gibt, wo das nicht so ist!
    Für mich wäre also für den beteiligten Kollegen und seine Abteilung die erste Lehre aus dem Fall, jeden Brief nochmal per Post an den Hausarzt zu schicken!

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



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  2. #12
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Ich denke in diesem Fall haben wohl mehrere Personen Mist gebaut:
    Die Patho, weil der Befund an die falsche Abteilung ging (zumindest wenn alles ordentlich beschriftet war).
    Derjenige auf der Inneren, der es einfach weggeschickt hat. (Ich kenn ,das so, dass man bei so einem Befund auf jeden Fall versucht herauszufinden wem der Befund gehört.)
    Das Chirurgie-Assi, da ihm vorm Verschicken des endgültigen Briefes hätte auffallen müssen, dass da noch was fehlt. (Bei uns gingen damals endgültige Briefe nur raus, wenn alle Befunde komplett war. Und wenn die eine gewisse Frist überschritten hatten, hatten wir halt noch mal im LAbor/in der Patho um ne Kopie gebeten)
    Der Chirurgie-OA, dem das beim Absegnen des Briefes hätte auffallen müssen.
    Der PAtient- der hätte auch noch mal nachfragen können wo der Befund bleibt, notfalls über den Hausarzt.
    Warum wurde eigentlich nicht diekt ein Termin zu Kontroll-Gastro vereinbart, bevor der Patient ging?

    Wie es für den Chirurgie-Assi ausgehen wird, steht wohl in den Sternen. Was ich allerdings in letzter Zeit von solchen Urteilen gelesen habe, ist 1. der PAtient für rein gar nix verantwortlich und 2. trifft es oft den kleinsten behandelnden Arzt.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #13
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
    Mitglied seit
    05.04.2003
    Ort
    LV-426
    Semester:
    Ober-Unarzt
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    23.485
    Ich wollte nur eine MEINUNG dazu hören ob man als Stationsarzt (ich bin jedenfalls einer) für sowas alleine haftbar gemacht werden kann
    Was hier wer irgendwann mal GEMEINT hat, wird einen Staatsanwalt oder einen Richter einen Dreck interessieren.
    Meiner MEINUNG nach sollte Du dich mit sowas an einen Fachanwalt wenden, der kann Dir neben seiner persönlichen MEINUNG noch zusätzlich FAKTEN anbieten.

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


    What have you done today to earn your place in this crowded world?



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  4. #14
    LA Avatar von alex1
    Mitglied seit
    11.03.2002
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    Semester:
    "Just treat!"
    Beiträge
    724
    Ich stimme den Kommentaren der meisten Leute hier zu. Es ist tatsächlich Einiges schief gelaufen und die Schuld liegt bei mehreren Leuten.

    Ich verstehe eigentlich gar nicht, warum man Patienten entlässt deren Diagnose nicht mal feststeht.
    Einen makroskopischen Verdacht auf ein Magenkarzinom zu stellen, dieses zu biopsieren und die Empfehlung im Brief zu schreiben "eine Kontrollendoskopie in X Wochen zu machen" ist ein Witz. Es besteht der Verdacht auf ein MagenCa, man hat's biopsiert und die Empfehlung lautet "Kontrollenoskopie". Soll es dann nämlich weg sein? Von alleine?
    Oder sollen die Schmerzen besser sein, weil man den Tumor ... biopsiert hat?

    Die Schuld liegt in meinen Augen in folgender Reihenfolge:

    1. Assistenzarzt Chirurgie (fürs Entlassen ohne Diagnose, nicht Nachhacken, nicht Versenden des endgültigen Arztbriefes an HA)
    2. Obararzt/Chefarzt Chirurgie (fürs Erlauben, dass 1 all das machen durfte)
    3. Asssistenzarzt Innere (fürs falsch Einsortieren, nicht Nachdenken)
    4. Sekretärin Pathologie (fürs falsch Versenden)
    5. Patientin

    1+2 sollten bestraft werden.
    3 eventuell auch
    4 hat halt einen Fehler gemacht, kann ja mal passieren
    5 trifft keine Schuld, wurde schon bestraft und ist letztendlich die zu beschützende Person. Wir wissen nicht wie alt, dement, alkoholisiert oder was auch immer sie war. Wir wissen auch nicht ob sie überhaupt was verstanden hat (Chirurgen tendieren oft dazu etwas flott aufzuklären) oder ob sie es einfach verdrängt hat.


    Werden wir demnächst diesen Fall in Stern TV sehen?
    In God we trust, all others must have data.



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  5. #15
    Banned
    Mitglied seit
    18.10.2007
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    unterm Bett
    Semester:
    altes Häschen
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    Ich möchte darauf hinweisen, dass man hinterher immer klüger ist, und dass es von aussen immer sehr einfach ist, mit dem Finger auf die Leute zu zeigen und zu sagen, was das denn für Blödhammel seien, man hätte doch dieses und jenes tun sollen, das sei doch glasklar. Solche Sachen passieren viel schneller als man denkt, und gefeit ist davor keiner. Statt Leute fertig zu machen, muss man aus solchen Fehlern lernen. Aber man verteilt lieber ein Paar rote Karten, dieser müsse bestraft werden, und jener auch, und ach die armen Patienten und bla-bla-bla. So unterhält man nur weiterhin eine Kultur des Totschweigens und der Opferlammdarbietung. Der blöde Assi wird möglichst publikumswirksam geschlachtet, und dann ist alles wieder gut, gaaanz sicher; die Vorgesetzten kommen mit einem blauen Auge davon, die Verwaltung ist sowieso fein raus, und alle sind glücklich. Aber solche Probleme sind nie nur durch eine einzige Ursache bedingt, sondern entstehen durch eine Verkettung von Umständen - und der Assi in dieser Geschichte ist für einige Fehler verantwortlich, aber sicher nicht für alle. Die Sache wurde durch die schnelle Entlassung überhaupt erst ins Rollen gebracht - hier ist die Verwaltung als Hauptschuldiger und der zuständige Oberarzt bzw. der Chefarzt im Sinne eines Übernahmeverschuldens als Schuldiger zu sehen. Die ineffektive und fehleranfällige Befundübermittlung und -speicherung ist durch die Verwaltung verschuldet. Das Absegnen der gesamten Vorgehensweise des Assistenten ist die Schuld des vorgesetzten Arztes. Wenn nur der kleine Assi als Bauernopfer herhalten muss, ist es sicher nicht gut, aber so läuft es immer, und es finden sich immer genug Deppen, die das auch richtig finden, vor allem weil's ihnen selbst ja nie im Leben passieren kann. Aha...



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