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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Registrierter Benutzer Avatar von m hm
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    hey,

    ich hab da mal ne frage zur immatrikulation. und zwar steht da, dass man eine BESTÄTIGTE quittung von der überweisung der studiengebühren braucht. nun ist aber mein problem, dass ich das per online-banking gemacht habe. ich konnte auch einen quittungs-ähnlichen ausdruck aus meinem computer hervorbringen ^^ aber bestätigt ist das ja nicht... einen kontoauszug bekomme ich erst anfang oktober, da is die einschreibefrist aber schon längst rum. glaubt ihr, dass das reicht? oder werde ich nicht immatrikuliert, wenn der komische ausdruck nicht bestätigt ist?
    werde dann auch in den nächsten tagen anrufen... aber zuerst muss ma mein brief dort ankommen.
    ich hasse diesen papierkram!



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  2. #17
    off-label use Avatar von erdbeertoertchen
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    Zur Bank gehen und sich den Onlineausdruck bestätigen lassen. müsste gehen



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  3. #18
    Registrierter Benutzer Avatar von m hm
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    hat sich erledigt, das, was ich ausgedruckt habe, gilt erleichterung!



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