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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Ärztliches Mitglied Avatar von EzRyder
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    Zitat Zitat von Recall8 Beitrag anzeigen
    zu punkt 1: das gibt es. ich wüsste auch gerade nicht, warum man ohne zahnmedizinstudium keine uk-# versorgen können sollte!
    Weil du wenn was schief geht, der Schadensersatzklage Tür und Tor öffnest. Es kann jeder der es glernt hat, aber wenn was schiefgeht ist nur der abgesichert in dessen Bereich das auch wirklich fällt. Bei Verletzungen die die Okklusion evtl. betreffen befindet man sich als HNOler außerhalb dieses.



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  2. #22
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    Zitat Zitat von Zahnschnitzer Beitrag anzeigen

    zu 2: implantate setzen kann aber auch jeder "normale" zahnarzt. dazu extra MKG zu absolvieren halte ich nun auch nicht für sinnvoll, der aufwand nach 5 jahren FA, wo man bügelschnitte, neck dissections usw. gemacht hat, nur um mit implantaten geld zu scheffeln...ich weiß nicht. ich behaupte eh, dass diese ganzen "verkäufer" typen unter den ZAs besser gebraucht wagen händler hätten werden sollen (aber des is nen anderes thema)

    zu 3: immerhin 20, und dabei auch ein paar mehrwurzelige inklusive wurzeltrennen. leider aber sobald man mal den knochen anfräsen muss, nur mit viel glück als student durchführbar (sprich abhängig vom assi). ich weiß aber auch von unis die zumindest vor ein paar jahren NULL extraktionen durchgeführt haben und dann im examen lockerungsgrad 3 UK front rauspopeln maximal.
    zu 2: Jaja, sehe ich ja genauso, aber ich habe auch Verständnis für Verkäufertypen. Dennoch zeigt sich, dass Niedergelassene stark auf die Implantologieschiene geeicht sind. Inwiefern Kliniksfrust eine Rolle spielt, weiss ich nicht, Tatsache ist aber, dass es in Deutschland, gefühlt zumindest, hunderte habilitierte MKGler gibt, die in ihren Positionen verharren und ein adäquater Ruf, bei der Anzahl an Kliniken in Deutschland, nie eintreten wird. I.d.R. haben Niedergelassene auch keine Motivation für neck dissections etc. mehr - denn die Aufwands-Abrechnungs-Relation ist ganz ganz schlecht und Richtung Aufwand verschoben.Ich will nicht falsch verstanden werden: die gegenwärtige Situation ist nicht unbegründet, und das Spektrum als Niedergelassener ist ein anderes im Vergleich zum Kliniker.

    zu 3: In einigen osteuropäischen Ländern sind 8er-Osteotomien obligat. Und das in nicht geringer Anzahl. Zudem werden dort z.T. Extraktionszahlen im hohen 2stelligen Bereich erreicht. Ob es nun 5,10, 20 oder 25 Zähne sind, die man hier extrahiert - es ist ein Witz. Von WSRs, Zystektomien, Germektomien usw. ganz zu schweigen.



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  3. #23
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    Zitat Zitat von EzRyder Beitrag anzeigen
    Weil du wenn was schief geht, der Schadensersatzklage Tür und Tor öffnest. Es kann jeder der es glernt hat, aber wenn was schiefgeht ist nur der abgesichert in dessen Bereich das auch wirklich fällt. Bei Verletzungen die die Okklusion evtl. betreffen befindet man sich als HNOler außerhalb dieses.
    Der Schadensersatzklage ist immer Tür und Tor geöffnet. Ob du dir ein Fehler als Spezialist auf deinem Gebiet oder in fachnahem Gebiet passiert, spielt dabei keine wesentliche Rolle. Wenn der Unterschied nur in der ohnehin begrenzten, intraoperativen Okklusionsüberprüfung liegt, sehe ich nur ein geringes Kompetenzdefizit eines HNOlers.



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  4. #24
    Ärztliches Mitglied Avatar von EzRyder
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    Geändert von EzRyder (28.04.2010 um 21:36 Uhr) Grund: missverständnis



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  5. #25
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    Geändert von Recall8 (29.04.2010 um 00:11 Uhr) Grund: Alles ausgelotet :)



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