Ich denke Arzt 13, Facharzt 14 (in Anlehnung an die BAT-Vergütungsverordnung).
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Ich denke Arzt 13, Facharzt 14 (in Anlehnung an die BAT-Vergütungsverordnung).
Wie andere schon geschrieben haben sagt der Terminus "wissenschaftlicher Mitarbeiter" nichts über deine Bezahlung aus. Es geht hier wirklich nur darum, dass der Vertrag dann befristet sein darf und du kein Anrecht auf einen vollen Weiterbildungsvertrag (i.d.R. 5 Jahre) hast.
Ob du nach TV-Ä oder TV-L bezahlt wirst findest du im Bewerbungsgespräch heraus, wenn es nicht schon in der Stellenanzeige steht. Gerne werden mit Forschungsmitteln der DFG Ärzte auf billigere TV-L Stellen gesetzt (was eigentlich nicht zulässig ist, dann machst du nämlich >50%-100% Forschung und dann darf dir auch nur der klinische Teil als Weiterbildungszeit angerechnet werden - alles aber nur trockene Theorie, in der Realität läuft vieles anders). Wie Muriel schon gesagt hat macht das gehaltsmäßig einiges aus und auch die Einstufung in TV-Ä ist deutlich ungünstiger wenn du dann wechselst. Außerdem ist es eine Frechheit, da die DFG bei Ärzte auch bereit ist nach TV-Ä zu bezahlen.
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de