Wobei man beim Bafög Betrug natürlich den Umfang berücksichtigen muss... Da gibts ja eine riesen Bandbreite von "Kleinigkeit vergessen anzugeben" bis zum Betrug in fünfstelliger Höhe. Ist ja auch ganz gut, dass es eine Einzelfallentscheidung ist und kein starres Schema (auch wenn die Unsicherheit fies ist).
@Staatsanwalt/Richter: Ich finde dieses Beispiel schon ungerecht. Einerseits wird jedem Bürger die Gelegenheit zugesprochen, sich zu bessern, aber ein Richter darf es nicht. Vielleicht ist hier tatsächlich der Arbeitsmarkt zuträglich: Es gibt deutlich mehr Juristen, die in den Staatsdienst wollen, als Stellen.