erzählte ich hier glaube ich schonmal: eine Kommilitonin hat als ausgebildete Altenpflegerin viele Jahre auf einer geriatrischen Krankenhausstation gearbeitet, war zuletzt Stationsleitung - Anerkennung? nein. Altenpflege geht nicht, sagt unser LPA.
erzählte ich hier glaube ich schonmal: eine Kommilitonin hat als ausgebildete Altenpflegerin viele Jahre auf einer geriatrischen Krankenhausstation gearbeitet, war zuletzt Stationsleitung - Anerkennung? nein. Altenpflege geht nicht, sagt unser LPA.
lol-albern!
Nicht das LPA, sondern §6 der ÄAppO
http://bundesrecht.juris.de/_appro_2002/__6.html
Albern ist es trotzdem ...
Nein. Die genaue Auslegung der ÄApprO ist Sache der Länder, also in dem Falle der Landesprüfungsämter. Und das Problem ist hier, wie so oft, weniger im Wortlaut der zugrunde liegenden Regelung als viel mehr in der Umsetzung zu suchen. ;)
Hi Folks,
kleine Frage am Rande, wäre sehr froh über eine weiterführende Antwort. Bin momentan in der 7. Woche meines KPP´s auf ´ner Inneren. Nun werde ich 4 Wochen Chirurgie absolvieren und dann nochmal 2 Wochen zurück auf die Innere gehen, das alles ohne Unterbrechungen. Nun die Frage: Es gilt die Regel dass man min. 30 Tage am Stück arbeiten muss. Ist es erlaubt die 30 Tage auf verschiedene Stationen aufzuteilen, wie es bei mir der Fall ist? Nochmal im Überblick:
30 Tage Innere: erlaubt
15 Tage Innere + 15 Tage Chirurgie: erlaubt ?
15 Tage Chirurgie + 15 Tage Innere: erlaubt ?
Von d.h. ist mit dem 30 Tage Limit die reine Arbeitszeit oder die Stationsaufenthaltszeit gemeint?? Hoffe dass ich meinen Punkt näher bringen konnte
Cheers