theoretisch müsste das stimmen. jeder rang müsste ja auch von einer person belegt sein. bin auch immer davon ausgegangen dass der grenzrang auch die vergebenen plätze der wartezeitquote spiegelt!
komisch wirds nur wenn wenn man 20% der gesamten vergebenen plätze bundesweit in Zahnmedizin ausrechnet:
SS 2010
614 Plätze im Angebot
davon 20% (halt Wartezeit) macht 122,8 (123)
und DENNOCH lag der Grenzrang bei 160!
wie kann das sein?
nicht dass mich das ärgern würde ist schließlich nur zum vorteil für viele wartende. aber verstehen tue ich es grad nicht.
edit: könnte mir nur vorstellen, dass vorausschauend immer mehr bewerber zugelassen werden (basieren auf erfahrungswerten der letzten jahre), als es tatsächlich plätze gibt, da ja nicht jeder seinen platz annimmt. das würde auch erklären wieso es kein nachrückverfahren gibt, und die frei gewordenen plätze ins adh rutschen.
ich habe hier auch threads verfolgt in denen sich leute über andere leute aufregen, die sich in der wartezeitquote bewerben und dann ihren platz nicht annehmen. wenn es allerdings so ist dass dies in der art wie ich denke gehandhabt wird, gibt es ja keinen grund sich darüber aufzuregen. die plätze die tatsächlich frei werden in der wartezeitquote (also nicht die 160 - 123 = 37 plätze die zuviel vergeben wurden) gingen dann zwar ins adh, aber erst nachdem auch alle plätze frei geworden sind die zuviel vergeben wurden, was wahrscheinlich kaum vorkommt! also werden mehr als 20% der wartezeitquote zugeteilt wenn alle der 160 leute ihren platz annehmen. schätze dass es unwahrscheinlich ist, dass alle der 37 leute oder sogar mehr ihren platz nicht annehmen (wovon man aber eig ausgeht aufgrund der erfahrungswerte). ins adh gehen dann nur plätze wenn mehr als 37 leute ihren platz ablehnen!