bei dieser sendung handelt es sich eindeutig um berufswidrige werbung!
auszug aus der "Berufsordnung der Ärztekammer Berlin", §27 Absatz 3:
"Berufswidrige Werbung ist dem Arzt untersagt. Berufswidrig ist insbesondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung."
hier könnte man sich nun prinzipiell aus der affäre ziehen, dass es ja kein beauftagter werbefilm wäre, sondern eine (pseudo)dokumentation. für solche fälle wird die ordnung der ärztekammer nordrhein z.b. noch viel deutlicher (ebenfalls §27 Abs 3.):
"Berufswidrige Werbung ist Ärztinnen und Ärzten untersagt. Ärztinnen/Ärzte dürfen eine solche Werbung weder veranlassen noch dulden. Berufswidrig ist insbesondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung."
damit müsste sich die charité schleunigst von diesem streifen distanzieren!
airmaria