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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo ihr,

    ich habe folgendes Problem: bin an einer Uniklinik angestellt, als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Bin seit einem Jahr dabei und habe auch viel wissenschaftlich gearbeitet, aber ich habe jeden Tag mindestens 8 Stunden ärztliche Stationsarbeit und auch wöchentlich Dienste gemacht. Da ich aber nach einem Jahr nun keine Lust mehr habe, jeden Tag 12 Stunden zu arbeiten, will ich jetzt gehen. Ich hab noch nicht schriftlich gekündigt, aber der Chef weiß es. Nun meinte er, dass er da gar nicht sagen kann, ob er mir die Arbeitszeit überhaupt für den Facharzt anerkennt und wenn doch, wieviel davon, schließlich bin ich ja wissenschaftlicher Mitarbeiter auf ner Drittmittelstelle. Er war halt voll angepisst, dass ich gehen will. Nun meine Frage: hab ich irgendwelche Ansprüche oder rechtliche Möglichkeiten? Schließlich habe ich in der Patientenversorgung gearbeitet, es gibt zahlreiche Unterschriften auf irgendwelchen Untersuchungszetteln, Arztbriefe von mir und andere Dokumente und schließlich ja auch den Rotationsplan. Nicht zuletzt habe ich auf den Stationen ja auch mit Leuten gearbeitet, die bezeugen können, dass ich dort war. Oder bringt das alles nichts, wenn ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt bin? Bei uns sind ja viele Ärzte als wissenschaftliche Mitarbeiter angestellt. Was würdet ihr denn jetzt tun?
    Vor Gericht?



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  2. #2
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    Im Prinzip: Ja.

    Soweit mir bekannt, ist es nach wie vor eine rechtlich nicht auf den ersten Blick klare "Gnade" der CÄ in Forschungsinstitutionen, "wiss. Mitarbeitern" ein WB-Zeugnis auszustellen.

    Warum freilich hast Du Dich als wiss. Mitarbeiter überhaupt auf Pat.versorgung eingelassen- hattest Du kein klares Jobprofil für die Forschung ? Hattest Du überhaupt ein (schriftliches) Jobprofil bzw. eine nähere Bezeichnung Deiner Tätigkeit im Arbeitsvertrag/Stellenausschreibung ? Hast Du jemals (etwa im Rahmen eines protokollierten Mitarbeitergesprächs) den Chef auf die Problkematik angesprochen ?

    Darum wird von Unikliniken ja auch abgeraten: In der Fläche bekommt man heute praktisch nur mehr ausdrückliche Arbeitsverträge "zur Weiterbildung zum Facharzt XY". Damit ist die Sache klar.

    Auf jeden Fall mit der Landesärztekammer/dem MB/ einem Arbeitsrechtler bzw. der Uniklinikleitung/Unileitung/Leitung der med. Fakultät in Verbindung setzen (ohne fachkundigen rechlichten Beistand werden die Dich allerdings nicht ernst nehmen !)

    Du hast einen Rechtsanspruch auf Arbeitszeugnis mit Austritt - genauso wie (grundsätzlich) auf ein WB-Zeugnis. Würde BEIDES SCHRIFTLICH und mit RÜCKSCHEIN beim Chef anmahnen, ehe Du gehst. Nicht mündlicj, nicht ohne Zustellnachweis.
    Dann muß er nämlich schriftlich begründen, warum er Dir kein Zeugnis ausstellt. Erst dann kann das Recht überhaupt greifen !



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  3. #3
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    Zitat Zitat von forschungssklave Beitrag anzeigen
    Hallo ihr,

    ich habe folgendes Problem: bin an einer Uniklinik angestellt, als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Bin seit einem Jahr dabei und habe auch viel wissenschaftlich gearbeitet, aber ich habe jeden Tag mindestens 8 Stunden ärztliche Stationsarbeit und auch wöchentlich Dienste gemacht. Da ich aber nach einem Jahr nun keine Lust mehr habe, jeden Tag 12 Stunden zu arbeiten, will ich jetzt gehen. Ich hab noch nicht schriftlich gekündigt, aber der Chef weiß es. Nun meinte er, dass er da gar nicht sagen kann, ob er mir die Arbeitszeit überhaupt für den Facharzt anerkennt und wenn doch, wieviel davon, schließlich bin ich ja wissenschaftlicher Mitarbeiter auf ner Drittmittelstelle. Er war halt voll angepisst, dass ich gehen will. Nun meine Frage: hab ich irgendwelche Ansprüche oder rechtliche Möglichkeiten? Schließlich habe ich in der Patientenversorgung gearbeitet, es gibt zahlreiche Unterschriften auf irgendwelchen Untersuchungszetteln, Arztbriefe von mir und andere Dokumente und schließlich ja auch den Rotationsplan. Nicht zuletzt habe ich auf den Stationen ja auch mit Leuten gearbeitet, die bezeugen können, dass ich dort war. Oder bringt das alles nichts, wenn ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt bin? Bei uns sind ja viele Ärzte als wissenschaftliche Mitarbeiter angestellt. Was würdet ihr denn jetzt tun?
    Vor Gericht?
    Bevor auf die Frage eingegangen werden kann:
    Was, exakt, steht in deinem Arbeitsvertrag?



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  4. #4
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    In meinem Vertrag steht nichts von "Weiterbildung zum Facharzt", sondern wissenschaftlicher Mitarbeiter. Allerdings sind bei uns 80% als wissenschaftliche Mitarbeiter angestellt, und alle arbeiten auf Station. Wenn ich den Jahresbericht von meiner Klinik ansehe, steht da bei jedem Arzt wissenschaftlicher Mitarbeiter dahinter. Hab Freunde, die als wissenschaftliche Mitarbeiter über Drittmittel ausschließlich Station machen bzw. machten, ganz ohne Forschung, und bei denen wurde das anerkannt. Die Ärztin, mit der ich im Moment auf Station arbeite, hatte mal genau die gleiche Anstellungssituation wie ich, sie hat aber seit einem Jahr keine Drittmittelstelle mehr sondern eine Planstelle und macht jetzt bald Facharztprüfung. Aber gut, so schlau hätte ich eigentlich sein müssen, ihr wird das anerkannt, weil sie an der Klinik bleibt bis zum Facharzt, mir nicht, weil ich gehen will. Naja, ich denke, mir wird das alles nichts nützen, hab dann ein Jahr umsonst gearbeitet. Glücklicherweise hab ich nicht vier Jahre dort gearbeitet und dann gekündigt und glücklicherweise bin ich erst 26. Ich werde mich an den Marburger Bund wenden, die Ärztekammer erreicht man ja nur über email und da zitieren die dann immer irgendwelche Auszüge aus der Weiterbildungsordnung, was mir aber nichts bringt, das kann ich ja selber nachlesen. Ich dachte halt, wenn ich auf Station arbeite, dann wird mir das anerkannt, weil ich in der Patientenversorgung bin, ganz egal, als was ich da angestellt bin.



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  5. #5
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    Zitat Zitat von forschungssklave Beitrag anzeigen
    In meinem Vertrag steht nichts von "Weiterbildung zum Facharzt", sondern wissenschaftlicher Mitarbeiter. Allerdings sind bei uns 80% als wissenschaftliche Mitarbeiter angestellt, und alle arbeiten auf Station. Wenn ich den Jahresbericht von meiner Klinik ansehe, steht da bei jedem Arzt wissenschaftlicher Mitarbeiter dahinter. Hab Freunde, die als wissenschaftliche Mitarbeiter über Drittmittel ausschließlich Station machen bzw. machten, ganz ohne Forschung, und bei denen wurde das anerkannt. Die Ärztin, mit der ich im Moment auf Station arbeite, hatte mal genau die gleiche Anstellungssituation wie ich, sie hat aber seit einem Jahr keine Drittmittelstelle mehr sondern eine Planstelle und macht jetzt bald Facharztprüfung. Aber gut, so schlau hätte ich eigentlich sein müssen, ihr wird das anerkannt, weil sie an der Klinik bleibt bis zum Facharzt, mir nicht, weil ich gehen will. Naja, ich denke, mir wird das alles nichts nützen, hab dann ein Jahr umsonst gearbeitet. Glücklicherweise hab ich nicht vier Jahre dort gearbeitet und dann gekündigt und glücklicherweise bin ich erst 26. Ich werde mich an den Marburger Bund wenden, die Ärztekammer erreicht man ja nur über email und da zitieren die dann immer irgendwelche Auszüge aus der Weiterbildungsordnung, was mir aber nichts bringt, das kann ich ja selber nachlesen. Ich dachte halt, wenn ich auf Station arbeite, dann wird mir das anerkannt, weil ich in der Patientenversorgung bin, ganz egal, als was ich da angestellt bin.
    Leider nicht.

    De iure bist du wissenschaftlicher Mitarbeiter und in einem Arbeits- und / oder Zivilgerichtsverfahren wird man dir das erfolgreich vorhalten können.

    Ob du damit BEABSICHTIGT hast, deine WB zu machen, ist egal - und nur weil es bei den anderen so geklappt hast, ergibt sich daraus für dich kein Anspruch.
    § 119 BGB greift ebenso nicht, denn da du kündigst, kannst du den Vertrag de iure auch nicht mehr anfechten.

    Du kannst auf Kulanz und Glück hoffen, nach dem Gesetz bist du jedenfalls im Unrecht.



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