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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Ich würd mal bei der Ärztekammer nachfragen, wie es in deinem Fall aussieht. Gerade wenn du nachweisen kannst, dass du in einem entsprechenden Umfang in der PAtientenversorgung eingesetzt warst und andere Kollegen in der gleichen Situation ihre Weiterbildung angerechnet bekommen haben.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  2. #7
    Druglord Avatar von sdae
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    Was ist, wenn im Arbeitsvertrag steht, dass man in Forschung und Patientenversorgung eingesetzt wird?



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  3. #8
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    Zitat Zitat von sdae Beitrag anzeigen
    Was ist, wenn im Arbeitsvertrag steht, dass man in Forschung und Patientenversorgung eingesetzt wird?
    Dann ist auch nix.

    Formaljuristisch besteht nur dann auf Anerkennung der Arbeitsleistung für die FA-WB, wenn im Arbeitsvertrag die Stelle als Weiterbildungsstelle gekennzeichnet ist.



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  4. #9
    Druglord Avatar von sdae
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    Da muss man ja richtig aufpassen.



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  5. #10
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    Zitat Zitat von sdae Beitrag anzeigen
    Da muss man ja richtig aufpassen.
    Wie überall im Leben ;).

    Man bekommt immer wieder den Eindruck, als wolle sich das Gesundheitswesen in Gänze zivilrechtlichen Regelungen entziehen.
    Die Gründe dafür sind vielfältig.

    Im normalen Leben würde man ja auch nicht einfach jeden Vertrag unterzeichnen. Bei der Stellensuche im ärztlichen Bereich scheint aber die Akzeptanz unfairer oder gar rechtsunwirksamer Vertragswerke weitaus höher zu sein.

    Daher sollte man gerade in diesen Fällen genauer hinsehen.



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