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Das ist ja alles ausgekochter Blödsinn, insbes. 116 BGB.
Dann könnte ja der Arbeitgeber auch den Lohn zurückfordern.
Es gibt Rotationspläne, allein das ist ja Beweis genug.
Wenn hier überhaupt eine Norm zitiert werden sollte, dann
242 BGB. Ziemlich klare und üble Verletzung von
Nebenpflichten seiten des Chefarztes, schliesslich ist es
Verkehrssitte, das einem Arzt an einer Weiterbildungsstätte
ein solches Zeugnis ausgestellt wird, und darauf konnte der
Angestellte vertrauen.
Ich werde jetzt nichts mehr zu dieser Diskussion schreiben, aber an den Orginalposter:
1. Wird es nicht mal so weit kommen, der Chef stellt das Zeugnis auch so aus und
2. wenn nicht, auf jeden Fall nen Anwalt bemühen und 3. nötigstenfalls vors Gericht.
PS: Wenn ein Jurist den Begriff "formaljuristisch" bemüht,
würde ich den Anwalt wechseln.