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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
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    Zitat Zitat von der_querulator Beitrag anzeigen
    Also alles wieder Angstmache von unerträglichen Chefärzten.
    Und hier schreiben Leute ohne Ahnung. ("Formaljuristisch" - was soll denn das bedeuten?)
    Ein anderes Wort für formaljuristisch ist auch "de iure" (oder de jure).

    Aber natürlich hast du Recht. Verträge sind Schall und Rauch, vor allem im Arbeitsrecht.

    Viel Spaß beim Weiterglauben .



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  2. #22
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Zitat Zitat von querulator Beitrag anzeigen
    Aha. Welches Gesetz denn bitte schön?
    Also, echte Juristen verwenden den Ausdruck bestimmt nicht
    Da muss ich dich enttäuschen - sie tun es
    Nu mal ehrlich: Worauf soll sich der Richter denn bitte stützen? Auf das einzige schriftliche Dokument aka Arbeitsvertrag oder auf dutzende von Zeugenaussagen, die er vermutlich nie hören wird? Er ist angestellt auf einer Drittmittelstelle zum Forschen. So steht es da, wenn ich das richtig verstanden habe, schwarz auf weiss. Wenn da nichts weiter von zusätzlichem Einsatz in der Patientenversorgung vorgesehen ist (so etwas steht ausdrücklich in Arbeitsverträgen drin!!!), dann dürfte es vor Gericht schon ein paar Problemchen geben.
    Ich würde mich zwar an den Marburger Bund wenden und einem Rechtsstreit auch nicht aus dem Weg gehen, weil ich diese Art von Ausbeutung schlichtweg inakzeptabel finde, aber ich würde mir trotzdem nicht allzu hohe Erfolgschancen ausrechnen. Wie ärgerlich, dass Chefs mit dieser Art des Drittmittel-Einsatzes zu ihren Gunsten auch noch durchkommen.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #23
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    Übrigens ist die maßgebliche Regelung bezüglich des vorliegenden Problems § 116 BGB.
    *einwerf*



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  4. #24
    Diamanten Mitglied
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    Ich hoffe nur, dass es sich um eine deutsche Uniklinik handelt.
    In Österreich sind Drittmittelstellen bzw. Forschungsstellen meist per se keine Weiterbildungsstellen und die darauf verbrachte Zeit wird nicht anerkannt.
    Was man aber nicht alles tut, um irgendwann dann eine Planstelle zu ergattern...



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  5. #25
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    Das ist ja alles ausgekochter Blödsinn, insbes. 116 BGB.
    Dann könnte ja der Arbeitgeber auch den Lohn zurückfordern.

    Es gibt Rotationspläne, allein das ist ja Beweis genug.

    Wenn hier überhaupt eine Norm zitiert werden sollte, dann
    242 BGB. Ziemlich klare und üble Verletzung von
    Nebenpflichten seiten des Chefarztes, schliesslich ist es
    Verkehrssitte, das einem Arzt an einer Weiterbildungsstätte
    ein solches Zeugnis ausgestellt wird, und darauf konnte der
    Angestellte vertrauen.

    Ich werde jetzt nichts mehr zu dieser Diskussion schreiben, aber an den Orginalposter:
    1. Wird es nicht mal so weit kommen, der Chef stellt das Zeugnis auch so aus und
    2. wenn nicht, auf jeden Fall nen Anwalt bemühen und 3. nötigstenfalls vors Gericht.

    PS: Wenn ein Jurist den Begriff "formaljuristisch" bemüht,
    würde ich den Anwalt wechseln.



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