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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #36
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
    Beiträge
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    Zitat Zitat von shake Beitrag anzeigen
    Hallo ich hätte diesbezüglich auch noch zwei Fragen:
    - Im Falle einer Schwangerschaft bin ich doch auch in der Probezeit unkündbar oder gibts es da doch irgendwelche Schlupflöcher für den Arbeitgeber ( vor allem im ambulanten Bereich, kleine Praxis usw...)?
    - Bei Stellenwechsel: Ich erfahre nach Vertragsabschluss aber leider noch vor Stellenantritt, dass ich schwanger bin. Hat der Arbeitgeber dann andere Rechte...sprich kann den Vertrag für ungültig erklären/kündigen und ich stehe dann ganz ohne Job da? Die alte Stelle ist schließlich schon gekündigt...Oder sollte ich vorsorglich erst nach Stellenantritt von der Schwangerschaft berichten?
    Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!!
    Frage 1:
    Probezeit: Hier kommt es auf deinen Vertrag drauf an. Je nach Formulierung kann es sein, dass du direkt nach der Probezeit gekündigt werden kannst. Dies ist dann der Fall wenn der Vertrag automatisch mit dem Ende der Probezeit endet (ist eine häufige Formulierung!) und nur fortgeführt wird wenn der Arbeitgeber nicht widerspricht.

    Frage 2:
    Warum willst du es deinem neuen Arbeitgeber überhaupt sagen bevor dein Job anfängt? Ich denke er ist an den Vertrag gebunden wenn du unterschrieben hast. Hier gilt aber natürlich genauso die Antwort zu Frage 1.



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  2. #37
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    10.01.2009
    Beiträge
    3.902
    Man kann praktisch jede Ärztin ins BV schicken, wenn man sich auf die Klausel "Kontakt mit Patienten unbekannter Diagnose" beruft. Denn sozusagen jeder der einem begegnet kann einen mit irgendwas für den Embryo potentiell schädlichem anstecken...



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  3. #38
    Diamanten Mitglied Avatar von Colourful
    Mitglied seit
    18.07.2009
    Semester:
    Ich bin sooooo alt.
    Beiträge
    5.586
    mal eine andere Frage, wie seht ihr das mit dem Berufsverbot für die geschlossene psychiatrische Akutstation? Unsere Schwestern werden reihenweise ins bv geschickt, uns könnte man theoretisch noch indie Tagesklinik schicken, aber das ist für Anfänger auch nur bedingt sinnvoll. Mir geht es da nicht umdie Infektiösität, sondern eher darum, dass wir doch relativ vielen tätlichen Angriffen ausgesetzt sind, und obwohl ich da bisher nur von einer dementen Oma geschlagen wurde, da ein ungutes Gefühl habe. Gestern istz.B.ein Pfleger mit der Faust im Stationszimmer angegriffen worden. Ist zwar nichts passiert, abet geschockt hat mich das schon etwas.

    LG!



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  4. #39
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    11.09.2004
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    war tief im Westö-hö-hön
    Semester:
    Fertig!!!
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    11.832
    Es heißt übrigens Beschäftigungsverbot. Berufsverbot hast Du, wenn man Dir die Appeobation entzieht.

    In dem Fall halte ich ein BV auch für sinnvoll, wenn keine Versetzung möglich ist. Und im psychiatrischen Bereich muss man wohl überall mit Angriffen rechnen. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie bekommen die Kolleginnen bei uns auch in allen Bereichen ein BV.

    Alles Gute!

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



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  5. #40
    Dr. ml. Winselstute Avatar von Eilika
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    17.07.2004
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    8037
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    Endspurt zu... äh ja... zu...
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    Wird in D CMV routinemässig getestet in der Schwangerschaft?
    Denken ist allen erlaubt, vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)



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