Bekanntlich bin ich ja etwas älteren Semesters und war somit in der Vergangenheit nicht mehr studentisch krankenversichert, sondern im Rahmen einer freiwilligen Versicherung, was immerhin mit monatl. ca. 150 Euronen zu Buche schlug
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Da ich jetzt während des PJ meinem bisherigen Job nicht mehr nachgehen kann, stellte sich mir die Frage, wie ich diesen Beitrag überhaupt würde aufbringen können. Ente also nicht dumm, fragte bei der Krankenkasse nach. Und siehe da, nach langer Zeit der Unsicherheit auf allen Seiten stellte sich heraus, dass PJler in jedem Fall der Sozialversicherung zu melden sind (laut § 5 Abs. 1 Nr. Sozialgesetzbuch V).
Somit dürfte sich dies für alle alten Studenten geklärt haben. D. h. kein "Methusalem-Student" wird sich mehr Sorgen darüber machen müssen, wie er einen hohen freiwilligen Krankenversicherungsbeitrag während des PJ zahlen soll bei den geringen Aufwandsentschädigungen, die in der Regel ja nur gezahlt werden.
Bei jungen Studenten unter 30 Jahren ergibt sich dieses Problem ja nicht, da sie weiterhin studentisch versichert sind. Aber für alle älteren Studenten gilt:
Checkt bitte, wie ihr krankenversichert seid! Solltet auch ihr unter einem hohen Beitrag dank freiwilliger Versicherung zu leiden haben, verweist bitte auf o. g. Paragraphen! Leider ist dieser Sachverhalt in vielen Kliniken NICHT BEKANNT!
Ich kann jedenfalls endlich wieder ruhig schlafen, weil ich weiß, dass ich nicht mal eben 600 Euro für die vergangenen vier Monate PJ nachzahlen muss, sondern nur einen Kleckerbetrag
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Wer noch Fragen hat, kann sich gerne an mich wenden. Ich bin jetzt bestens informiert in dieser Hinsicht
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