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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied Avatar von Giant0777
    Mitglied seit
    17.03.2005
    Beiträge
    1.593
    daher kommt also schnäbeln...
    Kinder lieben anfangs ihre Eltern. Wenn sie älter werden beurteilen sie sie. Bisweilen verzeihen sie ihnen sogar.



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  2. #17
    Nevergiveup Avatar von Anne1970
    Mitglied seit
    11.02.2008
    Ort
    zentral
    Semester:
    long time ago
    Beiträge
    3.542
    Zitat Zitat von Hoppla-Daisy Beitrag anzeigen
    Bekanntlich bin ich ja etwas älteren Semesters und war somit in der Vergangenheit nicht mehr studentisch krankenversichert, sondern im Rahmen einer freiwilligen Versicherung, was immerhin mit monatl. ca. 150 Euronen zu Buche schlug .

    Da ich jetzt während des PJ meinem bisherigen Job nicht mehr nachgehen kann, stellte sich mir die Frage, wie ich diesen Beitrag überhaupt würde aufbringen können. Ente also nicht dumm, fragte bei der Krankenkasse nach. Und siehe da, nach langer Zeit der Unsicherheit auf allen Seiten stellte sich heraus, dass PJler in jedem Fall der Sozialversicherung zu melden sind (laut § 5 Abs. 1 Nr. Sozialgesetzbuch V).

    Somit dürfte sich dies für alle alten Studenten geklärt haben. D. h. kein "Methusalem-Student" wird sich mehr Sorgen darüber machen müssen, wie er einen hohen freiwilligen Krankenversicherungsbeitrag während des PJ zahlen soll bei den geringen Aufwandsentschädigungen, die in der Regel ja nur gezahlt werden.

    Bei jungen Studenten unter 30 Jahren ergibt sich dieses Problem ja nicht, da sie weiterhin studentisch versichert sind. Aber für alle älteren Studenten gilt:

    Checkt bitte, wie ihr krankenversichert seid! Solltet auch ihr unter einem hohen Beitrag dank freiwilliger Versicherung zu leiden haben, verweist bitte auf o. g. Paragraphen! Leider ist dieser Sachverhalt in vielen Kliniken NICHT BEKANNT!

    Ich kann jedenfalls endlich wieder ruhig schlafen, weil ich weiß, dass ich nicht mal eben 600 Euro für die vergangenen vier Monate PJ nachzahlen muss, sondern nur einen Kleckerbetrag .

    Wer noch Fragen hat, kann sich gerne an mich wenden. Ich bin jetzt bestens informiert in dieser Hinsicht .

    Vielen Dank Hoppla-Daisy,

    ich gehöre auch zu den "älteren Semestern" und gehe im Februar ins PJ. Bin auch "freiwillig versichert", bei der TK. Bin gespannt, was die sagen werden...

    Gruß
    Anne
    Wissen macht nichts.



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  3. #18
    Jodelschnepfe Avatar von Hoppla-Daisy
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    Atzenhausen
    Semester:
    Damals in den Ardennen...
    Beiträge
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    Und es geht in die nächste Runde

    Es ist doch noch immer nix geklärt. Es gibt angeblich wieder neue Informationen, nach denen ich DOCH freiwillig zu versichern sei und somit mal eben 5 x ca. 150 Euro an die Krankenkasse latzen darf für die vergangenen Monate. Kann ich ja gleich Privatinsolvenz anmelden!

    Ich kann wirklich gar nicht so viel essen, wie ich kotzen könnte!

    Ist es denn sooooo schwer, das endlich mal für alle Zeit zu klären? Ich kann nicht mehr .
    Es ist einfacher, ein Loch zu graben, als einen Turm zu bauen

    Auch weiterhin gilt: "Krisen müssen draußen bleiben!"



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  4. #19
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    11.08.2007
    Ort
    Silicon Junction
    Beiträge
    9.602
    Zitat Zitat von Hoppla-Daisy Beitrag anzeigen
    Und es geht in die nächste Runde
    Schätzelein ich drück die Daumen das es noch irgendwie klappt, sollen wir einstweilen ein Spendenkonto einrichten?
    Ich denke da an "Ein Herz für Enten"



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  5. #20
    Ehemaliger User 05022011
    Guest
    na zu verstehen ist es allerdings nicht Nummer 10 des Abs. 1 des § 5, der den Personenkreis der Sozialversicherungspflichtigen bestimmt, doch ausdrücklich:
    "Personen, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten, ...."

    und genau dies ist das PJ doch

    Also kann man dir nur raten: lass dich nicht abwimmeln, beantrage ausdrücklich die Pflichtversicherung, dann müssen die das mit einem richtigen Bescheid ablehnen und du kannst zumindest dagegen Widerspruch einlegen.
    Geändert von Ehemaliger User 05022011 (15.12.2010 um 07:56 Uhr)



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