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Thema: "T-Rezept"

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo Leute,

    mal eine Frage an die Erfahrenen.
    Bei Wiki (http://de.wikipedia.org/wiki/Rezept_...ezeptformulare) heißt es, das sog. T-Rezept (grad zum ersten Mal davon gehört), wird nur an Ärzte mit "ausreichender Sachkenntnis" ausgegeben.

    Wie könnte ein solcher Sachkundenachweis aussehen - hat da jemand eine Ahnung?



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Gersig
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    Ich habe gerade die entsprechende gesetzliche Verordnung durchgelesen und würde sagen, dass die Sachkenntnis lediglich darin besteht, dass der zuständige Arzt bestätigt, fachkundig zu sein. Lediglich die Vorlage der Approbationsurkunde in beglaubigter Ausführung ist beim Rezeptbezug notwendig



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  3. #3
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    Du musst dem BfArM bestätigen, dass du die Fach-/Gebrauchsinfo von den beiden Stoffen kennst und die geforderten Sicherheitsmassnahmen einhalten wirst.
    Sachkunde erreichst du also einfach mit dem Lesen der Fachinfo.



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  4. #4
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    Zitat Zitat von Pherenike Beitrag anzeigen
    Du musst dem BfArM bestätigen, dass du die Fach-/Gebrauchsinfo von den beiden Stoffen kennst und die geforderten Sicherheitsmassnahmen einhalten wirst.
    Sachkunde erreichst du also einfach mit dem Lesen der Fachinfo.
    Klingt ja nicht grad dolle.

    Auf jeden Fall danke für die Informationen.



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  5. #5
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    Ist wirklich nicht so wild. Ist nur ein DIN A4-Formular, das man ausfüllen muss und dann mit Approbation zum BfArM schicken.

    Das BfArM hat alle Infos (auch Patienteninfos) und Aufklärungsbögen online. Falls du dich also weiter informieren möchtest, da findest du einiges.



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