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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Zitat Zitat von mainzer Beitrag anzeigen
    @michael72

    denn natürlich leistet jemand im pj mehr als ein "normaler" bafög-empfänger...nimmt man mal den durchschnitts-studenten als typischen bafög-empfänger an...schließlich arbeitet man im pj ja vollzeit...
    Sag das mal dem "Durchschnittsstudenten", der gerade seine Diplomarbeit oder Magisterarbeit anfertigt. Der wird das bestimmt genau so sehen.



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  2. #12
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    Hi wollte hier nochmal fragen was ihr so für Erfahrungen gemacht habt im PJ mit dem Bafög...
    Also einmal bzgl. des Geldes - hab da an einer Stelle gesagt bekommen das sei offiziell kein Lohn (hab da auch keinen Vertrag, keine Lohnsteuerkarte hinterlegt etc.) und ich solle das gar nicht angeben, liefe offiziell unter "Taschengeld" oder "Aufwandsentschädigung" oder so, hab aber das Gefühl wenn ich das nicht angebe mach ich mich dann doch strafbar. Ab wann gilt denn das Geld was man erhält als "Vergütung???"

    Und zum anderen - gibt es jemand der dann im Wohnheim eines Klinikums gewohnt hat? Was gebe ich da an?

    Am Ende ziehen Sie mir doppelt Geld ab und ich erhalte gar nix mehr... suuuper!



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  3. #13
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    Man muss es angeben, weil das Gehalt im Rahmen eines "Pflichtpraktikums im Studium" anfällt. Unterkunft, Verpflegung usw. müssen vom PJ-Krankenhaus in Geld umgerechnet werden und zählen dann auch zur PJ-Vergütung. Von dieser Summe wird noch eine Werbekostenpauschale und eine Sozialpauschale abgezogen, der Rest wird 100% vom Bafög abgezogen.

    Durch die beiden Pauschalen, die von der Vergütung abgezogen werden, bleibt einem also ein klein wenig von der Vergütung erhalten (bzw. das Bafög sollte nicht komplett 0€ betragen). Nicht angeben halte ich für sehr risikoreich, weil die Leute vom Amt nicht zum ersten Mal mit Medizinern zu tun haben. Meine Sachbearbeiterin wusste das alles aus dem FF.



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  4. #14
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    erstmal danke für die antwort!
    ja das hab ich vom bafög-amt aus prinzipiell auch so verstanden, und da sagte man mir am telefon noch was von wegen ich solle mir formular 2 seite 2 von denen ausfüllen lassen und abgeben.
    jetzt stehe ich aber vor dem problem, dass das klinikum sagt das ganze sei kein praktikum und ich bin da weder als praktikant angestellt noch nach gesetz xy wie ein praktikant vergütet, insgesamt sei das sowieso keine vergütung wie da steht sondern nur eine zuwendung/aufwandsentschädigung was weiß ich und sie sind auch nicht die praktikumsstelle. und das formular füllen sie demnach nicht aus. so jetzt stehe ich da und hab den salat und die einen sagen so die anderen so geschweige denn dass ich eine summe für die wohnung kenne!?!?

    noch jemand ideen
    ich überlege jetzt ob ich irgendwie von nem anwalt oder sowas da vorher rechtliche beratung einholen kann...



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  5. #15
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    das mit der Aufwandentschädigung wurde mir heute in FR auch so gesagt. Diese Summe wird nicht versteuert. siehe auch mein thread



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